POL-PPMZ: Mainz-Altstadt - Auf gestohlenem Fahrrad mit 1,70 Promille
Mainz (ots)
Im Rahmen der Streife wird am heutigen Freitag, 12.10.2018, gegen 01:00 Uhr, ein 19-jähriger Radfahrer einer Kontrolle unterzogen. Der Mann steht unter Alkoholeinfluss. Ein Atemalkoholtest ergibt 1,70 Promille. Er zeigt sich verbal aggressiv gegenüber den eingesetzten Beamten, da diese auch die Herkunft des Fahrrades überprüfen. Der Mann kann keinen Eigentumsnachweis liefern und hat das Rad vermutlich gestohlen.
Nach derzeitiger Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB strafbar. Bereits bei einem festgestellten Alkoholwert zwischen 0,3 und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich, wenn eine so genannte "relative Fahruntüchtigkeit" vorliegt. Ein Fahrzeugführer ist dann relativ Fahruntüchtig wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls hinzukommt.
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle ist ebenfalls möglich, wenn ein Radfahrer alkoholisiert am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und sich hieraus Hinweise auf eine Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges ergeben.
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