POL-PPMZ: Mainz-Oberstadt - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Tätlicher Angriff, versuchte Körperverletzung sowie Beleidigung
Mainz-Oberstadt (ots)
Donnerstag, 14.05.2020, 10:10 Uhr
Die Polizei wird durch die UNI-Kliniken um Hilfe ersucht, da eine alkoholisierte Person in einem Wartezimmer Patienten belästige und das Krankenhaus, trotz Aufforderung, nicht verlassen möchte. Zuvor wird der 54-jährige durch einen Rettungswagen in das Krankenhaus verbracht. Er klagt, dass sein Arm gebrochen sei. Im Krankenhaus wird er untersucht, ein Bruch kann nicht gefunden werden. Ihm werden weitere Untersuchungen in einem anderen Bereich des Krankenhauses angeboten, was er ablehnt. Da keine weitere Behandlungsnotwendigkeit gesehen wird, soll er das Krankenhaus verlassen, was er verweigert. Als die hinzugerufenen Beamten des Altstadtreviers in dem betreffenden Wartezimmer eintreffen, will der Alkoholisierte in die Herrentoilette flüchten, kann aber festgehalten werden. Auf Nachfrage erklärt er, dass die Polizei seinen Ausweis gestohlen habe, deshalb könne er ihn nicht vorzeigen. Seine Personalien wolle er auch nicht nennen. Er wird durch die Polizeibeamten aufgefordert, das Gebäude zu verlassen, ein Platzverweis wird erteilt, den er nicht befolgt. Die Streifenbesatzung will ihn nun nach draußen geleiten. Dagegen sperrt er sich, lässt sich zu Boden fallen. Er weigert sich, wieder aufzustehen, beleidigt die Beamten und tritt nach diesen. Weiterhin spuckt er einen Kollegen an und trifft ihn am Mundschutz und im Auge. Der Speichel ist augenscheinlich mit Blut vermischt. Dem 54-jährigen wird nun eine Spuckschutzhaube übergezogen und bis zum Eintreffen der Unterstützung gefesselt und fixiert. Ihm wird die Ingewahrsamnahme erklärt und er wird zur Dienststelle verbracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wird. Die entnommene Blutprobe wird derzeit im Institut für Rechtsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität auf ansteckende Krankheiten untersucht. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mainz wird der wohnsitzlose 54-jährige am Freitagmorgen einem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Mainz vorgeführt. Dieser ordnet die Untersuchungshaft an. Der Beschuldigte wird in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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