POL-PPMZ: Alzey - Versammlungen in Alzey verlaufen weitestgehend störungsfrei - gemeinsame Pressemeldung der Stadt Alzey, der Bundespolizei und des Polizeipräsidiums Mainz
Mainz (ots)
Insgesamt drei Versammlungen fanden am heutigen Samstagnachmittag in Alzey statt. Durch die Partei "Die Rechte" wurde gemeinsam mit der NPD eine Demonstration gegen das Verbot der Reichsflaggen unter dem Motto "Kein Verbot stoppt schwarz weiß rot" angemeldet. Bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms zwei weitere Versammlungen angemeldet und durchgeführt. Hierbei handelte es sich um eine Versammlung des Beirats für Migration und Integration des Landkreises-Alzey-Worms unter dem Motto "Zusammenhalt gegen Terror". Diese startete gegen 13:00 Uhr mit ca. 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Die Versammlung verlief friedlich und endete um 13:53 Uhr. Die zweite Gegenversammlung wurde durch den DGB Kreisverband Alzey-Worms mit dem Motto "Gemeinsam und Solidarisch gegen Nazis" fand ab 13:48 Uhr im Bereich des Bahnhofsplatzes mit ca. 80-90 Teilnehmenden statt und wurde gegen 16:00 Uhr beendet.
Ab 14:45 Uhr startete die stationäre Kundgebung der Parteien "Die Rechte" und "NPD" am Bahnhofsvorplatz. Insgesamt nahmen an der Versammlung ca. 35 Personen teil.
Die Bundespolizei gewährleistete die sichere An- und Abreise der Versammlungsteilnehmenden mit der Bahn zum Veranstaltungsort in Alzey. Sowohl die An- als auch die Abreisephase verliefen ohne relevante polizeiliche Vorkommnisse. Vor Beginn der Versammlungen befand sich kurzzeitig eine polizeiliche Drohne zur Fertigung von Übersichtsaufnahmen im Einsatzraum.
Trotz mehrfacher Hinweise auf die strikte Einhaltung der Hygieneauflagen unterschritten die Teilnehmenden während der Kundgebung mehrfach den Mindestabstand von 1,5 Metern. Nachdem die Versammlung gegen 16:00 Uhr beendet war, verließen die Anwesenden die Örtlichkeit.
Eine Ansammlung von 20-25 vermummten Personen versuchte zwischenzeitlich auf die Kundgebung "rechts" einzuwirken. Nach einer Ansprache durch die Versammlungsbehörde wurden die Störungen unterlassen. Maßnahmen wurden in enger Abstimmung mit der vor Ort befindlichen Versammlungsbehörde getroffen. Größtenteils wurden die Auflagen der CoBeLVo eingehalten. Einzelne Verstöße wurden durch die Polizei dokumentiert. Diese werden in eigener Zuständigkeit durch den kommunalen Vollzugsdienst verfolgt.
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