POL-PPMZ: Rechts- & Ordnungsamt und Polizei unterbinden verbotene Versammlung
Mainz (ots)
Heiligabend, 24.12.2020, 18:00 Uhr
Sechs Teilnehmer einer verbotenen Versammlung auf dem Marktplatz in Mainz mussten am Heiligabend konsequent an der Durchführung gehindert werden.
Die zuvor in den sozialen Medien bekanntgewordene, sogenannte Frauenbustour einer Gruppierung die sich gegen Maßnahmen der Pandemiebekämpfung positioniert, sollte trotz Verbotes durchgeführt werden. Um dies zu unterbinden, erwarteten sowohl Einsatzkräfte des Rechts- und Ordnungsamtes der Stadt Mainz, als auch der Polizei Mainz die Personengruppe auf dem Mainzer Marktplatz. Die Gruppe suchte offenbar die Nähe zu Gottesdiensten.
Die Anmeldung einer sogenannten Eilversammlung wurde durch das Rechts- & Ordnungsamt nicht akzeptiert. Verstöße gegen die Regelungen der aktuellen Coronabekämpfungsverordnung, wie z.B. Personen aus mehr als zwei Haushalten und zu geringer Abstand, werden geahndet.
Durch die Teilnehmer wurde ein Livestream der Kontrolle unmittelbar in verschiedenen sozialen Medien übertragen. Der Verdacht der Verletzung von Persönlichkeitsrechten führte zur Sicherstellung eines Smartphones bei einem Wortführer der Gruppierung. Eine LED-Leuchte an der Mütze bestärkte dabei den Verdacht der Vorbereitung und Planung dieses Livestreams. Die Rechtswidrigkeit der gesamten Aktion führte zu Platzverweisen. Trotz ihres lautstarken Protestes erregten die Teilnehmer kaum öffentliches Interesse in der unmittelbaren Umgebung. In den sozialen Netzwerken wurde die Aktion mit großem Unverständnis kommentiert. Die Gruppierung erschien zu einem späteren Zeitpunkt beim Kriminaldauerdienst des Polizeipräsidiums Mainz um Straftaten zu ihrem Nachteil während der Kontrollmaßnahmen zu erstatten. Auch über diese Aktion wurde durch die Gruppierung live in den sozialen Medien berichtet und gleichzeitig zur Unterstützung durch Spenden aufgerufen.
Die erstatteten Strafanzeigen, sowie die strafrechtlich relevanten Feststellungen während der verbotenen Versammlung, werden der Staatsanwaltschaft Mainz zur Bewertung vorgelegt.
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