POL-PPMZ: Blutprobe nach Tandemfahrt auf E-Scooter
Mainz-Altstadt (ots)
Ein 24 und ein 28 Jahre alter Mainzer hielten es Mittwochnacht für eine gute Idee, zu zweit auf einem E-Scooter zu fahren. Da es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wurden sie in der Schillerstraße durch eine zufällig ihren Weg kreuzende Polizeistreife einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Im Rahmen der Kontrolle machte der Fahrer der beiden einen freiwilligen Atemalkoholtest. Ergebnis: 1,16 Promille. Darauf folgten die Entnahme einer Blutprobe auf der Polizeidienststelle und eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB.
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Hinweis: E-Scooter fallen unter die Promillegrenzen, die auch für Autos gelten. Das heißt: Es gilt die 0,5-Promille-Grenze. Allerdings macht man sich auch schon ab 0,3-Promille strafbar, wenn man unter Alkoholeinfluss nicht mehr in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Für unter 21-jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt die 0,0-Promille-Grenze. Das Fahren eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss kann den vorübergehenden oder dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen!
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