POL-PPMZ: Betrugsmasche per WhatsApp
Mainz / Ingelheim (ots)
In den vergangenen Tagen kam es vermehrt zu Betrugsversuchen mittels WhatsApp-Nachrichten durch vermeintliche Angehörige. Im Bereich Mainz und Ingelheim meldeten sich mehrere Betroffene bei der Polizei, wobei die Betrugsmasche in drei Fällen für die Täter von Erfolg gekrönt war. So erhielt unter anderem eine 70-jährige Frau aus Stadecken-Elsheim am gestrigen Dienstag eine WhatsApp-Nachricht von einer ihr unbekannten Mobilfunknummer. Der Absender gab sich als ihr Sohn aus und bat sie darum, zwei dringende Überweisungen vorzunehmen. Das Geld würde sie am Folgetag zurückbekommen. Fest davon überzeugt tatsächlich mit ihrem Sohn in Kontakt zu stehen, veranlasste die Frau daraufhin zwei Überweisungen in Gesamthöhe eines mittleren vierstelligen Betrags. Kurz darauf erhielt sie eine weitere Nachricht, in welcher sich ihr angeblicher Sohn nochmals bedankte und angab, dass er sie am Abend noch anrufen werde. Nachdem dieser Anruf ausblieb, trat die 70-jährige über die ihr zuvor bekannte Rufnummer mit ihrem Sohn in Kontakt und wurde so auf den Betrug aufmerksam. In zwei weiteren Fällen kam es ebenfalls zu Schadenshöhen im mittleren bzw. unteren vierstelligen Bereich.
Hinweis:
Bei diesen WhatsApp-Nachrichten handelt es sich um eine Betrugsmasche mit neuem Modus Operandi. (Wir berichteten: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117708/5172021). Eine vermeintlich verwandte/bekannte Person schildert per Textnachricht, dass sie eine neue Telefonnummer habe und sich derzeit in einer finanziellen Notlage befinde. Sodann wird der Empfänger der Nachricht um einen Geldbetrag gebeten, welcher meist an dritte Personen oder Firmen überwiesen werden soll.
Den Betroffenen wird dringend angeraten, solchen Nachrichten nicht ohne Weiteres Glauben zu schenken und zunächst über die bereits bekannten Erreichbarkeiten ihrer Familienangehörigen Kontakt zu diesen aufzunehmen. Keinesfalls sollten Sie lediglich aufgrund eines schriftlichen Nachrichtenaustauschs Überweisungen veranlassen. Im Zweifelsfall können sich potenziell Geschädigte jederzeit mit der Polizei in Verbindung setzen.
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