POL-PPMZ: Roller beschädigt - Verursacherin entfernt sich
Mainz-Oberstadt (ots)
Dank einer aufmerksamen Zeugin konnte am Montagmorgen eine Unfallflucht aufgeklärt werden. Eine 34-jährige Frau aus Mainz parkte mit ihrem Toyota in der Mainzer Oberstadt in Queraufstellung vor einem Wohnanwesen. Als sie gegen 08:00 Uhr rückwärts ausparken wollte, stieß sie gegen einen ordnungsgemäß abgestellten Roller, der hierdurch umfiel und beschädigt wurde. Die Fahrerin stieg kurz aus ihrem Fahrzeug aus, sah sich den Roller an und entfernt sich dann aber unerlaubt von der Unfallstelle. Von einer Anwohnerin konnte der Unfall beobachtet, das Kennzeichen des Toyotas notiert und die Polizei verständigt werden. Nach der Unfallaufnahme vor Ort konnte von einer Funkstreife des Mainzer Altstadtreviers die Unfallverursacherin ermittelt werden. Diese muss sich nun wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort verantworten.
Die Mainzer Polizei weist darauf hin, dass es auch bei "Parkrempler" Unfällen mit geringem Sachschaden eine Straftat darstellt, wenn man einfach wegfährt. Wer einen Unfall bzw. Schaden verursacht hat, muss zunächst eine "angemessene Zeit" auf den Fahrer bzw. Halter des beschädigten Fahrzeugs warten. Trifft man den Fahrer/Halter nicht an, muss der Unfallverursacher die Polizei verständigen. Wer nicht auf den Geschädigten wartet oder die Polizei ruft, begeht ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und somit eine Straftat nach § 142 Strafgesetzbuch. Auch ein gut gemeinter Zettel an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeugs reicht nicht aus. Die Art der Verkehrsbeteiligung ist hier nicht von Bedeutung, auch Fußgänger und Radfahrer die einen Schaden verursachen, müssen warten oder die Polizei verständigen, sonst können sie sich strafbar machen.
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