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POL-PPMZ: Dichter Nebel über Mainz und im Umland - Wie schalte ich Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte richtig ein?

Mainz (ots)

Aufgrund des dichten Nebels am heutigen Morgen kann es zu schlecht erkennbaren Fahrzeugen und anderen Verkehrsteilnehmern kommen. Um die eigene Sicht und Erkennbarkeit für andere zu verbessern, hilft das richtige Schalten der Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten.

Bei den Nebelscheinwerfern handelt es sich um ein zusätzliches Licht, welches vorne am Fahrzeug relativ weit unten angebracht ist. Das dient dazu, um unmittelbar vor dem Fahrzeug die Straße besser auszuleuchten, damit man sich bei schlechter Sicht an den Straßenmarkierungen orientieren kann. Abblendlicht und Fernlicht kann hier kontraproduktiv sein und blenden. Nebelscheinwerfer dürfen eingeschaltet werden, wenn die Sicht bei Nebel, Schneefall oder Regen erheblich eingeschränkt wird. Sie dürfen zusätzlich oder anstelle des Abblendlichts verwendet werden.

Bei der Nebelschlussleuchte handelt es sich um eine nach hinten sehr hell rot leuchtende Rückleuchte. Sie darf nur bei einer Sicht von unter 50 Metern eingeschaltet werden. Bei normaler Sicht können andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden. Eine Sichtweite von 50 Metern lässt sich außerorts sehr gut an den am Fahrbahnrand im Abstand von 50 Metern stehenden Leitpfosten abschätzen. Die Geschwindigkeit darf dann maximal 50 km/h betragen.

Mit einer Nebelschlussleuchte ist jedes moderne Auto ausgestattet. Nebelscheinwerfer sind nicht vorgeschrieben und daher nicht bei allen Autos vorhanden. Alle Autofahrer sind dazu aufgerufen, sich mit ihrem Fahrzeug vertraut zu machen, um in Ernstfall zu wissen, wann wie welches Licht eingeschaltet wird. Dies muss in der Regel manuell eingeschaltet werden, da selbst modernste Lichtautomatiken diese Situationen nicht erfassen können.

Bei falscher Verwendung droht ein Verwarnungsgeld bis zu 35 Euro.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle

Telefon: 06131 / 65-30022

E-Mail: ppmainz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.mainz

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