Polizeidirektion Neuwied/Rhein
POL-PDNR: Pressemeldung der PI Straßenhaus vom 14.09.2018 bis 16.09.2018
Hausen (ots)
Hausen - Im Rahmen der jährlichen Kirmesveranstaltung in Hausen kam es in den frühen Morgenstunden des 16.09.2018 zu handfesten Streitigkeiten zwischen einem 18 -jährigen Kirmesbesucher aus der VG Waldbreitbach und einem dortigen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes. Hintergrund der Auseinandersetzung bisher unklar. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei Straßenhaus unter der Tel. 02634/9520 oder per Email pistrassenhaus@polizei.rlp.de zu melden.
Puderbach - Im Verlauf einer privaten Geburtstagsfeier kam es zwischen drei Personen die sich auf der Veranstaltung aufhielten zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Ein 45-jähriger aus der VG Puderbach geriet körperlich mit zwei weiteren Personen aneinander. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
Dierdorf - Auf Grund überhöhter Geschwindigkeit stürzte in der Nacht von Samstag auf Sonntag ein Motorradfahrer auf der L258 beim Einfahren in den Verkehrskreisel Höhe der BAB 3 Anschlusstelle Dierdorf. Durch den Sturz wurde der 25-jährige Fahrer aus der VG Rengsdorf-Waldbreitbach schwer verletzt und zur weiteren medizinischen Versorgung ins Elisabeth Krankenhaus nach Neuwied eingeliefert. Bei der Unfallaufnahme konnte festgestellt werden, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Zudem zeigten sich beim Verletzten Fahrer drogentypische körperliche Reaktionen. Eine Blutprobe wurde ebenfalls entnommen. Der Fahrer muss sich nun in einem Strafverfahren verantworten.
Kurtscheid - Höhe der Ortsmitte Kurtscheid kam es am 14.09.2018 gegen 21:00 Uhr aus bislang unbekannten Gründen zu einem Verkehrsunfall. Ein 25-jähriger aus der VG- Rengsdorf konnte dem Straßenverlauf nicht folgen und stieß mit einem Betonpfeiler zusammen. Durch den Zusammenstoß wurde er leicht verletzt und zur Versorgung ins Elisabeth Krankenhaus Neuwied eingeliefert. Bei der Unfallaufnahme konnten im Fahrzeug des Verunfallten Utensilien und Reste von Betäubungsmitteln aufgefunden werden. Da sich ebenfalls drogentypsiche Auffälligkeiten bemerkbar machten, zudem bei dem Fahrer später Betäubungsmittel aufgefunden wurden, wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt. Der Fahrer muss sich nun in einem Strafverfahren verantworten.
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