Polizeidirektion Neuwied/Rhein
POL-PDNR: Linz am Rhein - Ausgehobene Gullydeckel; Rheibreitbach - Einbruch in Gartenhhaus; Rheinbrohl - div. Sachbeschädigung nach Weinfest; Unkel - Trunkenheitsfahrt ohne Fahrerlaubnis
Neuwied (ots)
Dienstgebiet - Ausgehobene Gullydeckel
In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurden im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Linz am Rhein sowohl in der Ortslage Linz am Rhein, als auch in der Ortslage Kasbach durch unbekannte Täter insgesamt sieben Gullydeckel ausgehoben. Es war nur dem Zufall überlassen, dass es zu keiner Schädigung von Verkehrsteilnehmern kam, da die Gullyöffnungen insbesondere bei Dunkelheit kaum zu sehen waren. Die aufgefundenen Gullydeckel wurden durch die Beamten wieder eingesetzt. Sachdienliche Hinweise werden an die Polizei Linz per Email pilinz@polizei.rlp.de oder unter der Telefonnummer 02644-9430, erbeten.
Rheinbreitbach- Einbruch in Gartenlaube
In der Nacht von Freitag auf Samstag kam es zu einem Einbruch in einem Gartenhaus in der Straße "Am Sand" in Rheinbreitbach, in dessen Verlauf neben einer Motorsäge und div. Werkzeug auch ein Mofa entwendet wurde. Sachdienliche Hinweise werden an die Polizei Linz per Email pilinz@polizei.rlp.de oder unter der Telefonnummer 02644-9430, erbeten.
Rheinbrohl - Sachbeschädigungen nach Weinfest
Im Anschluss an einen augenscheinlich feuchtfröhlichen Abend auf dem Weinfest in Rheinbrohl wurden durch einen 22-jährigen und einen 29-jährigen männlichen Täter diverse Sachbeschädigungen an Fahrzeugen, wie auch an einem Zaun eines Einfamilienhauses im Bereich der Hauptstraße begangen. Beide Personen wurden durch die Beamten angetroffen, kontrolliert und ein Platzverweis ausgesprochen. Beide erwartet nun ein Strafverfahren
Unkel - Trunkenheitsfahrt ohne Fahrerlaubnis
Am Samstagabend gegen ca. 22:30Uhr meldet ein Verkehrsteilnehmer einen auffälligen PKW, welcher in Schlangenlinien auf der B42 fahren würde. Im Rahmen der polizeilichen Kontrolle des französischen Kleinwagens mit Westerwälder Zulassung können insgesamt sieben Personen im Fahrzeug festgestellt werden. Ein Atemalkoholtest beim Fahrer ergibt einen deutlich erhöhten Wert. Der Führerschein kann jedoch nicht sichergestellt werden, da der Fahrer nicht im Besitz eines solchen ist. Es wird somit ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, wie auch Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen den Fahrer eingeleitet. Ihm wurde auf der Dienststelle eine Blutprobe entnommen und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt.
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