Polizeidirektion Neuwied/Rhein
POL-PDNR: Mehrere Trunkenheitsfahrten im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Betzdorf
Dienstgebiet PI Betzdorf (ots)
In der Nacht vom 11.01.22 auf den 12.01.22 können insgesamt drei Fahrten festgestellt werden, bei denen die Fahrer unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln standen:
Während einer anlassunabhängigen Verkehrskontrolle konnte bei dem 32-jährigen Fahrer Alkoholgeruch festgestellt werden. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,14 Promille. Des Weiteren ist der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und führte ein nicht zugelassenes Kraftfahrzeug. Gegen ihn werden Strafanzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch, Verstoß gg. das Pflichtversicherungs- und Kraftfahrzeugsteuergesetz erstattet.
Bei einem 20-jährigen Rollerfahrer konnten im Rahmen der Kontrolle drogentypische Auffallerscheinungen festgestellt werden. Ein freiwillig durchgeführter Drogenurintest reagierte positiv auf die Stoffgruppe Amphetamin. Im Rahmen der Durchsuchung der Person und der mitgeführten Gegenstände konnten u.a. zwei Messer, eine Feinwaage, drogentypische Verpackungsmaterialien und ein Grip-Tütchen mit Amphetamin aufgefunden und sichergestellt werden. Es wird eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (Verdacht des Handels mit Betäubungsmitteln unter Mitführen einer Waffe) vorgelegt. Zudem beging er eine Ordnungswidrigkeit nach 24a II StVG, indem er unter dem Einfluss von Amphetamin ein Kraftfahrzeug führte.
Auch bei einem 22-Jährigen PKW-Fahrer konnten im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle drogentypische Auffallerscheinungen festgestellt werden. Der freiwillig durchgeführte Drogenurintest reagierte positiv auf die Stoffgruppen Amphetamin, THC und Opiate. Wie sich im Nachgang herausstellte, wollte er den zuvor kontrollierten 20-Jährigen Rollerfahrer abholen. Ihn erwartet ebenfalls eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gemäß §24a II StVG.
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