POL-PDMT: Zweiradkontrollen der Kontrollgruppe der PD Montabaur in Kooperation mit der Zweiradkontrollgruppe des RVD Rheingau-Taunus/Hessen
Zollhaus, Aarbergen, Hahnstätten, B 54 (ots)
Zur Erhöhung der Zweiradsicherheit führte die Zweiradkontrollgruppe der Polizeidirektion Montabaur in Kooperation mit der Kontrollgruppe des RVD Rheingau-Taunus/Hessen am Sonntag, dem 29.07.2018, in der Zeit von 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Motorradkontrollen in Hahnstätten und Zollhaus, B 54 und in Aarbergen-Michelbach, B 54, in beiden Fahrtrichtungen durch. Ziel war es die Geeignetheit der Fahrzeugführer und den technischen Zustand der Fahrzeuge zu prüfen. Weiterhin wurde die Möglichkeit genutzt, mit den Zweiradfahrern Präventionsgespräche zu führen. Bei bester Wetterlage hatten sich sehr viele Biker auf Tour begeben und die sehr beliebte Stecken des Aartals aufgesucht. Es wurden 152 Motorräder angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Gegen 2 Motorradfahrer, bzw. -halter mussten Anzeigen wegen mangelhafter Bereifung vorgelegt werden. Ein Zweiradfahrer hatte sein Kennzeichen derart in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, dass gegen ihn eine Strafanzeige wegen Kennzeichenmißbrauchs vorgelegt werden musste. Weiterhin wurden 6 Ordnungswidrigkeitenanzeigen aufgrund einer manipulierten Schalldämpferanlage und weitere 3 Anzeigen aufgrund Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit nach techn. Veränderungen vorgelegt. Der Betrieb wurde untersagt und die Fahrzeugführer mussten ihr Zweirad von der Kontrollstelle abholen lassen. 2 anderen Kradfahrern musste die Weiterfahrt untersagt werden, weil sie anstatt eines Motorradhelms ein sog. Braincap, bzw. einen Ski-Helm trugen. Weitere 34 Zweiradfahrer wurden verwarnt. 39 Fahrzeugführer müssen eine Mängelbeseitigung im Rahmen eines Mängelberichtsverfahrens nachweisen. Die Polizei weist nochmals besonders daraufhin, dass viele technische Veränderungen, insbesondere Veränderungen der Schalldämpferanlagen und Eingriffe in die Brems- und Lenkeinrichtung, zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. In diesen Fällen wird die Weiterfahrt untersagt. Auf die Betroffen kommt ein hohes Bußgeld, Kosten für ein Sachverständigengutachten und Verwaltungsgebühren zu. Weiterhin steht dem Motorradfahrer für den Zeitraum bis zur Erteilung einer Betriebserlaubnis sein Motorrad für die Ausübung seines Hobbys nicht zur Verfügung.
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