POL-PDMT: Zweiradkontrollen der Kontrollgruppe der PD Montabaur in Kooperation mit der Kontrollgruppe d. RVD Rheingau-Taunus
St. Goarshausen, B 42 / Lorch, Wispertal (ots)
Zur Erhöhung der Zweiradsicherheit führte die Zweiradkontrollgruppe der Polizeidirektion Montabaur in Kooperation mit der Kontrollgruppe des RVD Rheingau-Taunus/Hessen am Sonntag, dem 19.05.2019, in der Zeit von 10.30 Uhr bis 17.30 Uhr, Motorradkontrollen am Loreley-Felsen, St. Goarshausen, B 42 und in Lorch, Wispertal, Kammerburg, in beiden Fahrtrichtungen durch. Ziel war es die Geeignetheit der Fahrzeugführer und den technischen Zustand der Fahrzeuge zu prüfen. Weiterhin wurde die Möglichkeit genutzt, mit den Zweiradfahrern Präventionsgespräche zu führen. Trotz relativ schlechter Wettervorhersagen hatten sich sehr viele Biker auf Tour begeben und die sehr beliebten Stecken des Rheintals und des Wispertals aufgesucht. Es wurden 123 Motorräder angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Gegen 3 Motorradfahrer, bzw. -halter mussten Anzeigen wegen mangelhafter Bereifung vorgelegt werden. An einem Motorrad war offensichtlich die vorgeschrieben Drossel entfernt worden. Somit besaß der Fahrer keine Fahrerlaubnis für dieses Fahrzeug. Es wurde eine Anzeige vorgelegt und die Weiterfahrt untersagt. Weiterhin wurden 2 Ordnungswidrigkeitenanzeigen aufgrund einer manipulierten Schalldämpferanlage wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis vorgelegt. Der Betrieb wurde untersagt und die Fahrzeugführer mussten ihr Zweirad von der Kontrollstelle abholen lassen. 2 anderen Kradfahrern musste die Weiterfahrt untersagt werden, weil sie anstatt eines Motorradhelms ein sog. Braincap trugen. Weitere 19 Zweiradfahrer wurden verwarnt. 13 Fahrzeugführer müssen eine Mängelbeseitigung im Rahmen eines Mängelberichtsverfahrens nachweisen. Die Polizei weist nochmals besonders daraufhin, dass viele technische Veränderungen, insbesondere Veränderungen der Schalldämpferanlagen und Eingriffe in die Brems- und Lenkeinrichtung, zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. In diesen Fällen wird die Weiterfahrt untersagt. Auf die Betroffen kommt ein hohes Bußgeld, Kosten für ein Sachverständigengutachten und Verwaltungsgebühren zu. Weiterhin steht dem Motorradfahrer für den Zeitraum bis zur Erteilung einer Betriebserlaubnis sein Motorrad für die Ausübung seines Hobbys nicht zur Verfügung.
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