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POL-PDMY: Pressemeldung für das Wochenende Freitag, 01.12.2017 bis Sonntag, 03.12.2017

Dienstgebiet Polizeiinspektion Adenau (ots)

Nicht angepasste Geschwindigkeit bei winterglatter Fahrbahn war die Unfallursache gleich mehrerer Unfälle am vergangenen Wochenende.

Bereits am Freitagmorgen ereigneten sich im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Adenau zwei Unfälle auf schneebedeckter Fahrbahn.

Ein Fahrer aus dem Raum Bonn geriet mit seinem PKW auf der abschüssigen K 24 zwischen Lückenbach und Insul ins Rutschen. Er verlor die Kontrolle und landete unmittelbar vor dem Einmündungsbereich zur L 83 im Straßengraben. Nahezu zeitgleich befuhr ein 18 Jähriger Fahranfänger aus der Verbandsgemeinde Adenau die Kreisstraße 16 von Schuld in Richtung Winnerath. Nach eigenen Angaben musste er aufgrund eines entgegenkommenden Fahrzeuges bremsen. Dabei verlor auch er die Kontrolle über seinen PKW. Der PKW stellte sich quer zur Fahrbahn und kam schließlich auf der Seite liegend zum Stillstand.

Am Freitagnachmittag, gegen 17:10 Uhr befuhr ein LKW die L 83 aus Richtung Schelborn kommend in Fahrtrichtung Hannebach. Ausgangs einer Rechtskurve rutschte der LKW aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit bei winterglatter Fahrbahn in den Gegenverkehr und kollidierte dort mit einem entgegenkommenden PKW. Beide Fahrzeugführer wurden bei dem Unfall leicht verletzt. Der Sachschaden beläuft sich auf mehrere tausend Euro. Aufgrund der schwierigen Bergungsarbeiten musste die L 83 in diesem Bereich bis ca. 22:15 Uhr voll gesperrt werden.

Am Sonntag befuhr ein 44 Jähriger PKW-Fahrer aus dem Raum Bergheim in der Ortslage Lind im Kreis Ahrweiler die Hauptstraße in Fahrtrichtung Ahrbrück. Vermutlich aufgrund falscher Bereifung in Verbindung mit nicht angepasster Geschwindigkeit geriet er auf schneebedeckter Fahrbahn ins Rutschen und prallte in der Folge gegen ein Verkehrsschild und eine Hauswand. Am PKW und an der Hauswand entstand hoher Sachschaden.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Adenau

Telefon: 02691-9250
www.polizei.rlp.de/piadenau

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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