POL-PDMY: Pressemeldung der PI Bad Neuenahr-Ahrweiler für den Zeitraum 15. - 18.02.18
Bad Neuenahr-Ahrweiler (ots)
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MEDIENVERTEILER DER PI BAD NEUENAHR-AHRWEILER
Sachbearbeiter: Schlich R, PHK Polizeipräsidium Koblenz PI Bad Neuenahr-Ahrweiler Telefon 02641 - 974 0 pibadneuenahr@polizei.rlp.de Max-Planck-Straße 2 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Pressemeldung der PI Bad Neuenahr-Ahrweiler für den Zeitraum 15. - 18.02.18:
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Grafschaft: Der Fluchtversuch eines 33-jährigen PKW-Fahrers aus der Grafschaft endete schon nach kurzer Fahrt. Der Mann beabsichtigte sich einer Verkehrskontrolle in der Nacht zum 15.02.18 zu entziehen, da er schon seit einigen Jahren nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Er muss nun mit einem Verfahren wegen des Verstoßes nach dem Straßenverkehrsgesetz rechnen. Darüber hinaus wird die zuständige Führerscheinstelle über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.
Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinwirkung: In der gleichen Nacht wurde im Bereich Bad Neuenahr ein 33-jähriger PKW-Fahrer aus Bonn einer Verkehrskontrolle unterzogen. Er räumte schnell ein, dass er gar nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Den PKW habe er sich von einem "Kumpel" geliehen. Beide - Fahrer und Halter des PKW - müssen nun mit einem Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz rechnen. Außerdem wurde im Rahmen der Kontrollmaßnahmen festgestellt, dass der Fahrer augenscheinlich unter der Einwirkung von Drogen den PKW führte. Ein Test diesbezüglich brachte ein positives Ergebnis. In der Folge wurde dem Fahrer eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Dem Fahrer droht nun ein Verfahren wegen dem Verdacht des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
PKW-Fahrer stand unter Drogeneinwirkung: Im Rahmen einer Verkehrskontrolle am späten Donnerstagabend am Bahnhof in Ahrweiler wurde ein 21-jähriger PKW-Fahrer aus dem Kreis Siegburg kontrolliert. Sehr schnell konnten Anzeichen für einen zeitnahen Drogenkonsum bei ihm festgestellt werden. Nach einem entsprechenden Test wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Die Weiterfahrt wurde vorläufig untersagt. Er muss nun mit einem Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz rechnen. Für die Fahrt unter Drogeneinwirkung muss er mit einem mind. vierwöchigen Fahrverbot und einer Geldbuße rechnen. Bei seinen beiden etwa gleichaltrigen Mitfahrern konnten im Rahmen der Kontrolle weitere Betäubungsmittel gefunden werden. Diese wurden sichergestellt. Auch diese beiden jungen Männer müssen nun mit einem Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz rechnen.
Mehrere Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen: Bad Neuenahr-Ahrweiler In der Zeit vom 13. - 14.02.18 kam es zu zwei Sachbeschädigungen an PKW im Bereich Bad Neuenahr-Ahrweiler. In einem Fall wurden im Zeitraum 13.02. - 14.02.18, 09.00 - 11.00 Uhr, in der Johannisstraße an einem geparkten PKW alle vier Reifen beschädigt. Vermutlich wurde hier mit einem spitzen Gegenstand auf die Reifen eingewirkt.
Im zweiten Fall wurde etwa im gleichen Zeitraum zwischen 21.00 und 05.20 Uhr in der Martinusstraße an einem PKW drei Reifen platt gestochen.
Grafschaft In der Grafschaft, im Bereich des Innovationsparks in Beller, wurde an einem Bagger mittels Pflasterstein die Seitenscheibe der Führerkabine beschädigt. Der Tatzeitraum dürfte hier vom 16.02.18, 16.30 bis 17.02.18, 07.30 Uhr liegen.
In allen drei Fällen sucht die Polizei nach Hinweisen aus der Bevölkerung. Hinweise werden erbeten unter folgenden Erreichbarkeiten: Tel.: 02641 - 9740 E-Mail: pibadneuenahr-@polizei.rlp.de
Schlich R., PHK
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