POL-PDMY: Pressemeldung PI Mayen, Wochenende 23./24.11.2018
Mayen (ots)
*Zechbetrug Am Nachmittag des 23.11.18 kam es in einem Friseursalon in Polch zu einem Zechbetrug. Zwei Jugendliche entfernten sich nach einem in Anspruch genommenen Haarschnitt aus dem Ladenlokal, ohne die Leistung zu bezahlen. Sie konnten im Nachgang schnell ermittelt werden und müssen sich jetzt, neben der Zahlung der ausstehenden Kosten, einem Strafverfahren stellen.
*Trunkenheitsfahrt Am Freitag den 23.11.18 kam es gegen 17:00 Uhr in Mayen zu einer nicht unerheblichen Trunkenheitsfahrt. Im Rahmen eines Tierarztbesuches konnte durch Zeugen bei zwei Kunden deutlicher Alkoholgeruch festgestellt werden. Im Nachgang wurde ermittelt, dass die Tierhalter aus Ettringen mit ihrem PKW, in alkoholisiertem Zustand (1,5 und 1,2 Promille), mit drei Hunden an Bord zu der Praxis gefahren sind. Das trinkfeste Pärchen beschuldigte sich jedoch gegenseitig, das Fahrzeug geführt zu haben. Um das zukünftige Ermittlungsergebnis nicht zu gefährden, wurde beiden Beteiligten eine Blutprobe entnommen.
*Sachbeschädigung an Fahrzeugen In der Nacht vom 23.11 auf den 24.11.18 kam es in der Hauptstraße in Mayen-Kürrenberg zu Sachbeschädigungen an zwei geparkten Fahrzeugen. Es wurden jeweils Seitenspiegel der PKW abgetreten. Wer Hinweise zum Tathergang oder möglichen Tätern geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizei Mayen in Verbindung zu setzen.
*Einbrüche in Gartenanlage In der Kleingartensiedlung St.-Barbara Straße in Mayen kam es nun zum wiederholten Male zu Einbrüchen in Gartenhäuser. Neben dem entstandenen Schaden an den Hütten, wurden auch diverse Gegenstände entwendet. Durch die eingesetzten Beamten konnten vor Ort mehrere Spuren gesichert werden, welche jetzt im Strafverfahren ausgewertet werden.
*Kontrolle von Shisha-Bars Mayen Am Abend des 24.11.18 wurden durch die Polizei Mayen sowie das Ordnungsamt Kontrollen in Shisha-Bars in Mayen durchgeführt. Diese dienten der Überwachung des Jugendschutzgesetzes und zeigten umgehend ihre Erforderlichkeit: Mehrere Minderjährige konnten im Rahmen der Maßnahme in den Lokalitäten festgestellt und diesen verwiesen werden. Die Betreiber der Bars müssen sich nun verantworten. In diesem Zusammenhang ergeht nochmals der Hinweis, dass Personen unter 18 Jahren der Aufenthalt in einer Shisha-Bar nicht gestattet ist!
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