POL-PDMY: Pressemeldung der Polizeiinspektion Mayen für das Wochenende vom 04. bis 06.01.2019
Mayen (ots)
# Fahrer flüchtet von Unfallstelle und kann im Zuge der Fahndung gestellt werden: In der Nacht von Freitag (04.01.) auf Samstag (05.01.2019) wurde durch eine Streife gegen 23:30 Uhr ein frischer Unfallschaden am Kreisverkehr der B 262 bzw. L 82, AS Mayen (A 48), festgestellt. Der Spurenlage zufolge war ein Fahrzeug aus Richtung Gering von der L 82 kommend über den Kreisel gefahren. Dabei hatte sich das Fahrzeug den Unterboden beschädigt und war in Richtung Mayen über die B 262 weitergefahren. Wenig später konnte das flüchtige Fahrzeug und dessen Fahrer auf einem Tankstellegelände in der Polcher Straße in Mayen festgestellt werden. Eine Öl- bzw. Betriebsmittelspur hatte bis dahin geführt. Es entstand ein Schaden in Höhe von ca. 3.500 Euro. Gegen den 19-jöhrigen Fahrer aus der VG Mendig wird ein Strafverfahren wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort eingeleitet.
# Einbruch in Wohnhaus in Kerben: Im Zeitraum vom 03. bis 05.01.2019 wurde in ein Einfamilienhaus in der Straße "Im Acker" in Kerben (VG Maifeld) eingebrochen. Unbekannte Täter hebelten die rückwärtig gelegenen Terassentür in das Haus ein, dessen Bewohner sich zur Tatzeit nicht zu Hause befanden. Anschließend wurde das Haus nach Diebesgut durchwühlt. Zum Diebesgut kann derzeit noch keine abschließende Aussage getroffen werden.
Zeugen, welche sachdienliche Hinweise zur Tat oder zu verdächtigen Personen zum Tatzeitraum in Tatortnähe geben können, werden gebeten, sich unter Tel: 02651/801-0 an die Kriminal- o. Polizeiinspektion Mayen zu wenden.
# Verkehrsüberwachung - drei Fahrzeugführer standen unter Alkoholeinfluss: Am Samstag (05.01.2019) und in der darauffolgenden Nacht zum Sonntag (06.01.2019) wurden durch Beamte der PI Mayen insgesamt drei Fahrzeugführer kontrolliert, welche unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken standen. Der festgestellte Promillewert bei zwei Fahrzeugführern war so hoch, dass gegen sie ein Strafverfahren eingeleitet werden muss. Ihnen wurde eine Blutprobe entnommen und ihr Führerschein zur vorläufigen Entziehung sichergestellt bzw. beschlagnahmt wurde. In einem Fall hatte ein 19-jähriger Fahrzeugführer einen Promillewert von knapp 0,5 Promille. Da er allerdings unter 21 Jahre alt ist, und für ihn somit ein Wert 0,00 Promille gilt, erwartet ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einem Bußgeld von 250 Euro.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Mayen
Michels, PHK
Telefon: 02651/801-0
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