POL-PDMY: Pressebericht der PI Adenau für den Berichtszeitraum Freitag, den 25.01.2019 bis Sonntag, den 27.01.2019
Adenau (ots)
Im vorgenannten Berichtszeitraum ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Adenau insgesamt sechs Verkehrsunfälle. Entstand bei den meisten dieser Verkehrsunfälle glücklicherweise nur Sachschaden, mussten jedoch auch zwei Verkehrsunfälle aufgenommen werden, bei denen sich drei Insassen der verunfallten Fahrzeuge leicht verletzten. Der entstandene Sachschaden wird in der Summe aller geschehenen Verkehrsunfälle von hiesiger Seite auf ca. 29.000 Euro geschätzt.
In einem Fall musste einem 33-jährigen Pkw-Fahrer aus der Verbandsgemeinde Adenau eine Blutprobe entnommen werden, nachdem sich Hinweise ergaben, dass er als Fahrer eines unfallbeteiligten Pkw, am Freitag, den 25.01.2019 gegen 23:01 Uhr, die Kreisstraße 23 zwischen Jammelshofen und Kaltenborn befuhr und hierbei aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit in Verbindung mit seiner Alkoholisierung, einen Verkehrsunfall verursachte. Zum Zwecke der Entziehung wurde u.a. der Führerschein des 33-Jährigen sichergestellt.
Meuspath/Kempenich Beschwerde über driftende Fahrzeuge im Bereich des Industriegebietes Meuspath und Spessart, führten Anwohner am frühen Samstagmorgen, den 26.01.2019. Obwohl bereits frühzeitig seitens der hiesigen Dienststelle in den Medien darauf hingewiesen wurde, dass solches verkehrsrechtliches Fehlverhalten konsequent geahndet werden wird, konnten tatsächlich im Industriegebiet Meuspath entsprechende Fahrzeugführer festgestellt werden. Aufgrund der Feststellungen vor Ort wurden entsprechende polizeiliche Maßnahmen eingeleitet.
Nürburgring Zu einem versuchten Diebstahl eines Siegerpokals kam es am Samstag, den 26.01.2019 gegen ca. 16:50 Uhr, anlässlich einer Sportveranstaltung am Nürburgring. Demnach versuchte hier ein 24-Jähriger aus dem Landkreis Oberallgäu, einen Siegerpokal als auch eine dazugehörige Medaille im Gesamtwert von ca. 600 Euro zu entwenden. Durch aufmerksame Besucher der Veranstaltung konnte der Täter mit den vor Ort eingesetzten Sicherheitskräften bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden. Gab der Täter an, dass es sich bei seinem Handeln bloß um einen Spaß gehandelt habe, muss er sich nun wegen einer Straftat verantworten. Unabhängig hiervon konnte festgestellt werden, dass der Täter leicht dem Alkohol zugesprochen hatte.
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