POL-PDMY: Pressebericht der Polizeiinspektion Adenau für das Wochenende vom 19.-21.03.2021
Adenau (ots)
1.) Touristenfahrten auf der Nordschleife
An diesem Wochenende stand, wie bereits vergangene Woche, das touristische Treiben von Rennsportbegeisterten, insbesondere im Zusammenhang mit dem für jedermann geöffneten Rundkurs der Nordschleife, im Fokus des polizeilichen Tätigwerdens. Neben den Beamten der Polizeiinspektion Adenau waren zudem mehrere Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei im Einsatz. Der guten Wettersituation geschuldet konnte bereits am Samstag ein reger Besucherzustrom festgestellt werden. Die umliegenden und zugleich angrenzenden Parkplätze an der Rennstrecke waren teilweise geöffnet sowie mittels des vor Ort befindlichen Ordnerpersonals überwacht. Die betreffenden Parkmöglichkeiten waren nur zeitweise leicht ausgelastet, sodass es zu keiner Zeit zu verkehrstechnischen Beeinträchtigungen kam. An dem darauffolgenden Sonntag, sprich dem heutigen Tag, war die Nordschleife sowie die umliegenden Örtlichkeiten bei der nasskalten Witterung nur mäßig besucht.
Bei den durchgeführten Touristenfahrten kam es am Sonntag, gegen 14:30 Uhr, im Bereich des Streckenabschnittes Adenauer Forst zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden. Der 24-jährige und zugleich niederländische Fahrzeugführer des in Rede stehenden Pkws verlor im Rahmen eines Fahrmanövers alleinbeteiligt die Kontrolle über sein Fahrzeug und überschlug sich mehrfach bis zum Stillstand. Der Fahrer wurde hierbei schwerverletzt. Der 20-jährige sowie ebenfalls aus den Niederlanden stammende Beifahrer wurde lediglich leicht verletzt. Beide Personen wurden mit einem Rettungsdienstfahrzeug in ein umliegendes Krankenhaus verbracht.
Während des gesamten Wochenendes wurden anlassbezogene Verkehrskontrollen hinsichtlich der Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeugführer sowie bezogen auf Veränderungen an den mitgeführten Kraftfahrzeugen durchgeführt. Im Zuge dessen wurden einige verkehrsrechtliche Verstöße festgestellt und konsequent verfolgt. Es wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitsanzeigen gegen die verantwortlichen Fahrzeugführer gefertigt.
Die aktuell gültigen Regelungen der 17. CoBeLVO hinsichtlich der Abstands- und Hygieneregeln wurden von den anwesenden Rennsportbegeisterten im Bereich des Nürburgrings eingehalten.
2.) Gefährdung des Straßenverkehrs - B258, Wiesemscheid
In den frühen Abendstunden des Samstags, gegen 19:15 Uhr, wurde hiesiger Dienststelle ein Verkehrsunfall mit Sachschaden im Bereich Wiesemscheid, im Einmündungsbereich der B258 und der Straße Auf der Höhs, gemeldet. Die beiden verkehrsunfallbeteiligten Fahrzeuge befuhren hintereinander in gleicher Fahrtrichtung die B258 aus Fahrtrichtung Nürburgring kommend in Fahrtrichtung der Ortslage Barweiler. Im Zuge dessen beabsichtigte der in vorderer Fahrtposition befindliche Pkw nach rechts in die Straße Auf der Höhs abzubiegen. Das hintere Fahrzeug beabsichtigte seine Fahrt in Richtung Barweiler fortzusetzen. Als sich beide Fahrzeuge auf gleicher Höhe befanden, kam es zu einer seitlichen Kollision beider. Im Zuge der anschließenden Verkehrsunfallaufnahme ergab sich der begründete Tatverdacht, dass beide Fahrzeugführer vorsätzlich und bewusst die seitliche Kollision herbeigeführt haben. Gegen beide beschuldigten Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren wegen des Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet.
3.) Stationäre Geschwindigkeitsmessung / Verkehrskontrolle B258, Niederbaar
Am Sonntag, in der Zeit zwischen 13:30 Uhr und 14:30 Uhr, erfolgte an der B258, Ortslage Baar, Ortsteil Niederbaar, eine stationäre Geschwindigkeitskontrolle. Während der Kontrollmaßnahme konnten insgesamt fünf Geschwindigkeitsübertretungen gemessen werden. Darunter fielen insgesamt vier Verwarnungen sowie eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige. Hierbei wurde ein Spitzenwert von 72 km/h gemessen. Dem betreffenden Fahrzeugführer droht nun ein Bußgeld in Höhe von 80,00 Euro und ein Punkteeintrag in das Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg.
4.) Polizeiliche Schutzmaßnahmen zur Bewältigung der Coronapandemie
Des Weiteren erfolgte die Überwachung der von den Bürgerinnen und Bürgern einzuhaltenden Vorschriften der 17. CoBeLVO. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass seit dem 20.03.2021 eine Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Ahrweiler in Kraft getreten ist. Hintergrund dieser erlassenen Allgemeinverfügung ist der aktuelle 7-Tage-Inzidenz-Wert, welcher gegenwärtig über der 100-Marke liegt. Neben der zahlenmäßigen Reduzierung der persönlichen Kontakte im öffentlichen Raum, galt es die nächtliche Ausgangssperre von 21:00 Uhr abends bis zum Folgetag 05:00 Uhr zu überwachen. Bei den seitens hiesiger Dienststelle durchgeführten Verkehrs- sowie Personenkontrollen wurden insgesamt drei Platzverweise für den öffentlichen Raum ausgesprochen. Bei den betreffenden Personen konnte kein triftiger Grund für den Aufenthalt im öffentlichen Raum, beispielsweise die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, nachgewiesen werden. Auch in Zukunft werden seitens hiesiger Dienststelle die aktuell gültigen Abstands- und Hygienevorschriften sowie die nächtliche Ausgangssperre überwacht. Etwaige Verstöße werden zudem anlassbezogen geahndet und seitens der zuständigen Behörde der Kreisverwaltung Ahrweiler verfolgt.
Resümierend lässt sich jedoch erfreulicherweise feststellen, dass sich der Großteil der Bürgerinnen und Bürger an die aktuellen Schutzmaßnahmen hält und diese somit einen erheblichen gesellschaftlichen Beitrag für eine baldige Rückkehr zur "Normalität" leisten.
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