POL-PDMY: Wochenendpressemitteilung der Polizeiinspektion Remagen für den Berichtszeitraum 14.07.2023 bis 16.07.2023, 08:00 Uhr
Remagen (ots)
Niederzissen - Radmuttern gelöst
In der Nacht vom 14 auf den 15.07.2023 wurden an einem Anhänger, der im Espelsweg in Niederzissen abgestellt war, alle Radmuttern gelöst. Kurz nach Fahrtbeginn am 15.07.2023 lösten sich während der Fahrt innerhalb kürzester Zeit alle Radmuttern komplett von der Felge, so dass der Reifen abfiel. Es war nur dem Zufall überlassen, dass es hierbei zu keinem größeren Sach- oder Personenschaden kam. Zeugen, die Hinweise auf den oder die Täter machen können, werden gebeten, sich mit der Polizei Remagen unter Tel.:02642-93820 in Verbindung zu setzen.
Brohl-Lützing - Trunkenheit im Verkehr
Am 15.07.2023 gegen 12:00 Uhr wurde der Fahrer eines E-Scooter auf der B9, Brohl-Lützing, einer Verkehrskontrolle unterzogen, da an dem Fahrzeug kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Hierbei wurde festgestellt, dass der Fahrer nicht unerheblich unter dem Einfluss von Alkohol stand und er den E-Scooter zudem nicht versichert hatte. Dem Fahrzeugführer wurde eine Blutprobe entnommen und das Fahrzeug sichergestellt.
Remagen - versuchte Einbrüche
In der Zeit vom 13.07.2023, 16:30 Uhr bis zum 14.07.2023, 07:30 Uhr, wurde im Be-reich der Straße Klostergarten versucht, in ein Versicherungsbüro einzubrechen. Zudem wurde am 15.07.2023 angezeigt, dass es in der Nachbarschaft einen weiteren versuchten Einbruch in eine Wohnung, die als Büro genutzt wird, gab. Ein Tatzusammenhang kann hier nicht ausgeschlossen werden. Hinweise auf den oder die Täter werden unter Tel.:02642-93820 an die Polizei Remagen erbeten.
Sinzig - Fahren unter Alkoholeinfluß
Am 15.07.2023, 02:20 Uhr, wurde der 20-jährige Fahrer eines Kleinkraftrades in Sinzig einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen werden. Ein im Rahmen der Kontrolle durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,40 Promille. Da der Fahrzeugführer das 21.te Lebensjahr noch nicht vollendet hat und folglich keinen Alkohol vor Fahrtantritt konsumieren darf, erwartet ihn ein Bußgeld in Höhe von mindestens 250EUR.
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