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Polizeidirektion Mayen

POL-PDMY: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2024 Straftatenentwicklung im Bereich der Polizeiinspektion Mayen

Mayen (ots)

Die Beschäftigten der Polizeiinspektion Mayen betreuen das Flächengebiet der Stadt Mayen, sowie der Verbandsgemeinden Maifeld, Mendig und in Teilen der VG Vordereifel. Für diesen Bereich sind ca. 72000 Einwohner gemeldet.

Im Jahr 2024 erfolgte im Rahmen einer Umorganisation der Polizei, insbesondere der Kriminalpolizei, eine Änderung der sachlichen Zuständigkeiten. Es wurde unter anderem eine Zentrale Anzeigenbearbeitung geschaffen. In diesem Bereich, welcher der Kriminalpolizei zugeordnet ist, erfolgt eine zentrale Sachbearbeitung sogenannter Massendelikte durch erfahrene Polizeibeamtinnen und -beamte. Hierdurch soll eine Entlastung des Bezirksdienstes bei den Polizeiinspektionen erfolgen.

Nach der aktuellen PKS für das Kalenderjahr 2024 wurden im Bereich der Polizeiinspektion Mayen 3255 Straftaten, hierin sind Verkehrsdelikte nicht erfasst, zur Anzeige gebracht. Dies stellt gegenüber 2023 eine leichte Zunahme von 54 (2023 - 3201) Anzeigen dar. Prozentual ausgedrückt also eine Steigerung der Gesamtzahl um 1,7% gegenüber dem Vorjahr. 1915 (2023 2260) der erfassten Straftaten wurden abschließend von der Polizeiinspektion Mayen bearbeitet und zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft Koblenz vorgelegt. Dies bedeutet einen, wie oben beschrieben auch organisationsbedingten, Rückgang um 345 Strafanzeigen (= -15,2 %).

Die weiteren Strafanzeigen wurden durch die Kriminalinspektion Mayen oder andere Fachbehörden (bspw. auch die Zentrale Anzeigenbearbeitung, ausgehend von den Zuständigkeitsregelungen, bearbeitet.

Die Aufklärungsquote lag im abgelaufenen Kalenderjahr bei 65,8 % (2023 66,1 %) für alle Straftaten und bei 71,9 % (2023 66,7 %) für die abschließend durch die Polizeiinspektion Mayen bearbeiteten Delikte. Auch hier erklärt sich die Differenz durch die bereits mehrfach beschriebenen Zuständigkeitsveränderungen.

Für die jeweiligen Verwaltungsbezirke ergeben sich nachfolgende Fallzahlen und Aufklärungsquoten (Klammerdaten aus 2023):

Stadt Mayen 1649 AQ 67,8 % (1600 AQ 68,6 %)

VG Maifeld 709 AQ 59,0 % (686 AQ 61,7 %)

VG Mendig 568 AQ 69,4 % (627 AQ 65,7 %)

VG Vordereifel 329 AQ 64,7 % (288 AQ 63,5 %)

Nachfolgend eine Übersicht für verschiedene Orte aus den jeweiligen Verbandsgemeinden:

Stadt Polch		257    	AQ 61,5 %	(289	58,8 %)
Stadt Münstermaifeld	77    	AQ 62,3%	(81	54,3 %)
Gemeinde Mertloch 	16     	AQ 62,5 %	(13	92,3 %)
Gemeinde Ochtendung	203    	AQ 56,2 % 	(156	64,7 %)
Gemeinde Ettringen	69   	AQ 71,0 %	(51	58,8 %)
Gemeinde Kehrig		60     	AQ 56,7 %	(45	71,1 %)
Gemeinde Kottenheim	75    	AQ 49,3 %	(73	53,4 %)
Stadt Mendig		449  	AQ 69,3 %	(482	64,1 %)
Gemeinde Bell		29     	AQ 65,5 %	(38	57,9 %)

Insgesamt konnten zu den bekanntgewordenen Fällen 1598 Tatverdächtige (TV) ermittelt werden (2023: 1599). Männer waren mit 1204 (75,3%) und Frauen mit 394 (24,7 %) vertreten. 330 Tatverdächtige hatten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, was einem Anteil an den ermittelten Tatverdächtigen von 20,7 % entspricht.

Bei einer Betrachtung des Alters von Tatverdächtigen muss festgestellt werden, dass 396 Tatverdächtige unter 21 Jahren alt waren, wobei 77 Personen der Altersgruppe 16 bis 18 Jahre angehörten. 93 ermittelte TV waren bis 14 Jahre alt, also strafunmündige Kinder.

Auswertung zu verschiedenen Deliktsbereichen in abschließender Sachbearbeitung durch die Polizeiinspektion Mayen

Delikte mit Gewaltanwendung oder Drohung mit Gewaltanwendung 641-mal wurden Sachverhalte bekannt, die dem Deliktsbereich "Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit" zuzuordnen sind. Gegenüber 2023 (661) bedeutet dies eine Abnahme um 20 Fälle.

Körperverletzungen (KV-Delikte) wurden in 2024 in 451 (432) Fällen angezeigt. In diesem Deliktsbereich liegt die Aufklärungsquote bei 91,6 %.

Im Jahr 2023 wurde der Begriff "Gewalt in engen sozialen Beziehungen" dem bundeseinheitlichen Begriff "Häusliche Gewalt" angepasst. Während "Gewalt in engen sozialen Beziehungen" sich ausschließlich auf Partnerschaftsgewalt bezog, wurde mit der Einführung des Begriffes "Häusliche Gewalt" der Opferkreis erweitert. Von Häuslicher Gewalt werden Delikte innerhalb einer Familie, Gewalt unter Senioren, die Gewalt in der Pflege und von diversen Personen erfasst. Insgesamt wurden bei der Polizei Mayen im Jahr 2024 insgesamt 223 derartige Fälle registriert. 140 mal (166 in 2023) mussten im vergangenen Jahr Polizeibeamtinnen und -beamte in den engsten Familien- und / oder Paarbereich einwirken, da Beziehungs-streitigkeiten in handgreiflichen Auseinandersetzungen endeten (83 TV männlich, 24 TV weiblich). Hier wurde neben den strafrechtlichen Ermittlungsarbeiten besonderer Wert auf Hilfestellung in der Problembewältigung gelegt. Beiden Partnern wurden Hilfs- und Beratungsangebote für sich selbst, aber auch für betroffene Kinder aufgezeigt. 6 Ermittlungsvorgänge (3 / 2023) wurden wegen Nachstellung, sogenanntem Stalking, bearbeitet.

Die Polizeiinspektion Mayen ist schon langjährig in ein flächendeckendes Netzwerk, unter anderem das "Mayener Forum gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen", eingebunden. Hierzu können Informationen und Hilfsangebote unter www.mayener-forum-gegen-gewalt.de abgerufen werden.

Eigentumskriminalität

Im Bereich der Diebstahlsdelikte ohne erschwerende Umstände wurden im Bereich der Polizeiinspektion Mayen 500 Fälle bekannt von welchen 384 Fälle abschließend bei der Polizeiinspektion Mayen bearbeitet wurden.

Die Aufklärungsquote der Polizeiinspektion Mayen liegt in diesem Deliktsbereich bei 46,6 %.

Sonstige Straftatbestände

In Folge werden noch stichprobenhaft Straftatengruppen dargestellt, welche sich im Kalenderjahr 2024 im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Mayen ereigneten.

"Widerstand und tätlicher Angriff gegen die Staatsgewalt" wurde in Einsatzlagen handelnden Polizeikräften im Bereich der PI Mayen in 2024 - 26 mal (29 2023) entgegengebracht. Glücklicherweise wurden bei den Fällen keine Polizistinnen oder Polizisten so verletzt, dass sie Ihren Dienst nicht fortsetzen konnten.

Sonstige Straftaten

45 (108 - 2023) Straftaten des Hausfriedensbruchs, 9 (24 - 2023) Brandstiftungen - auch fahrlässige -, 186 (158 - 2023) Beleidigungen und 305 (315 - 2023) Sachbeschädigungen (SB), davon 107 (144- 2023) SB an Kfz, 98 (61 - 2023) auf Straßen und Plätzen, meist öffentliche Einrichtungen mussten aufgenommen und bearbeitet werden.

Betäubungsmittelkriminalität (BTM) 101 (2023 -133) Verfahren mussten allein durch die Schutzpolizei abschließend bearbeitet werden. Hierin sind insbesondere Verfahren aus bekanntgewordenem Besitz von Betäubungsmittel zur Anzeige gebracht. Die Zahlen resultieren in diesem Deliktsbereich unter anderem aus einer verstärkten Kontrolltätigkeit im Zusammenhang mit dem Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss berauschender Mittel. Dieses Deliktsfeld bleibt auch im Jahr 2025 weiterhin im Fokus der Polizei Mayen.

Straßenkriminalität

Mit 491 (507) Ermittlungen im Bereich der Straßenkriminalität gab es einen leichten Rückgang der Zahlen im Vergleich zum Vorjahr. Diese Delikte, wie Sachbeschädigung auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, Körperverletzungen und weitere Taten im öffentlichen Raum, bilden mit 15,08 % aller Straftaten immer noch einen Schwerpunkt der polizeilichen Ermittlungs- aber auch Präventionsarbeit

Zur Aufklärung der allgemeinen Straßenkriminalität wird dem Slogan

"Bürger und Polizei wir brauchen uns"

eine ganz besondere Bedeutung zugemessen. Nur im gegenseitigen vertrauensvollen Miteinander kann ein sozialadäquates Zusammenleben erreicht und gefestigt werden. Kein Bürger muss sich selber in Gefahr bringen, sollte sich aber nicht scheuen Beobachtungen, die im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten stehen könnten, der Polizei mitzuteilen. Jeder kann irgendwann im Leben Opfer einer Straftat werden und

"Wer nichts tut macht mit"

sollte deshalb keinen Platz in unserer Gemeinschaft haben.

Eine Vielfalt von Tipps, Beratungs- und Hilfsangeboten können durch Nachfrage bei der Polizeiinspektion Mayen zu unterschiedlichen Themen der Vermeidung und Bekämpfung von Straftaten erlangt werden. Ein umfassendes Angebot der polizeilichen Prävention bietet auch der Internetauftritt der polizeilichen Beratung, http://www.polizei-beratung.de/.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Rink

Erster Polizeihauptkommissar

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Mayen
PHK Lars Brummer
Telefon: 02651-801-211

Original-Content von: Polizeidirektion Mayen, übermittelt durch news aktuell

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