POL-PDKO: Wochenendpressemitteilung der PI Simmern Berichtszeitraum 04.-06.03.2016
Koblenz (ots)
Unfallgeschehen:
Die Polizei Simmern musste am Wochenende, insbesondere am Freitag, zu mehreren überwiegend witterungsbedingten Verkehrsunfällen ausrücken. Lediglich in einem Fall wurde eine Person leicht verletzt, in den übrigen Fällen blieb es bei Sachschäden.
Die Polizei Simmern möchte in diesem Zuge die Verkehrsteilnehmer erneut bitten, die Geschwindigkeit an die Witterungsbedingungen anzupassen und entsprechend vorsichtig zu fahren.
Am Samstagabend kam ein 49 jähriger Mann auf der B 50 im Bereich Mutterschied mit seinem PKW nach rechts von der Fahrbahn ab und überschlug sich in der angrenzenden Böschung. Der Fahrzeugführer blieb unverletzt.
Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme stellten die Beamten Atemalkoholgeruch fest. Der freiwillig durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,13 Promille.
Den Führerschein konnten die Beamten jedoch nicht sicherstellen, da dem Beschuldigten bereits vor drei Jahren die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Strafanzeigen:
Am Samstagmittag wurde der Polizei Simmern mitgeteilt, dass sich in der Ortslage Ohlweiler ein junger Mann befinden würde, der orientierungslos durch den Ort gehen würde. Zudem sei die Person augenscheinlich blutverschmiert.
Die Beamten konnten den 19 jährigen antreffen und eine stark blutende Handverletzung feststellen, die durch das hinzugerufene DRK sofort ärztlich versorgt wurde.
Im Zuge der Ermittlungen wurde festgestellt, dass der nicht unerheblich alkoholisierte Mann bei einem Bekannten eine Fensterglasscheibe eingeschlagen und sich hierbei selbst verletzt hat.
Ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung wurde gegen ihn eingeleitet.
Opfer eines Trickdiebstahls wurde ein lebensälterer Mann in Simmern. Der Geschädigte wurde von dem unbekannten Täter gebeten eine 2 Euro Münze in kleinere Münzen zu wechseln, damit er telefonieren könne.
Dem Täter gelang es an das Opfer heranzutreten und selbst in das Münzenfach der Geldbörse zu fassen, um die passenden Münzen herauszusuchen. Vom Geschädigten unbemerkt gelang es dem Beschuldigten, das Scheingeld aus dem entsprechenden Fach zu ziehen.
Insbesondere lebensältere Menschen sind von dieser polizeibekannten Masche betroffen.
Es wird empfohlen, ausreichend Abstand zum Gegenüber zu halten, in keinen Fall Zugriff in die Geldbörse zu gewähren und die Polizei zu informieren.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Koblenz
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