POL-PDKO: Verkehrsunfälle, Fahren ohne Fahrerlaubnis
Lahnstein (ots)
Im Berichtszeitraum (11.08.2017,06.30 Uhr bis 13.08.2017,07.00 Uhr) ereigneten sich im Dienstbezirk der PI Lahnstein insgesamt 9 Verkehrsunfälle. In 8 Fällen handelte es sich um sog. Bagatellunfälle mit lediglich Blechschäden. Bei einem Verkehrsunfall, der sich in der Nacht von Samstag auf Sonntag gegen 02.50 Uhr in der Markstraße in Niederlahnstein ereignete, wurde der Unfallverursacher leicht verletzt. Dieser befuhr mit seinem PKW die Rheinstraße und wollte über die Johann-Baptist-Ludwig-Straße nach rechts in die Markstraße abbiegen. Beim Anfahren verlor er infolge regennasser Fahrbahn und, wie sich später herausstellte, unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehend, die Kontrolle über sein Fahrzeug, schleuderte unter der Bahnunterführung hindurch und kam im Hauseingang eines Anwesens in der Markstraße zum Stehen. Durch den Aufprall wurden sein PKW sowie die Fassade und der Treppeneingang des Hauses beschädigt. Dem Unfallverursacher wurde ein Blutprobe entnommen und sein Führerschein sichergestellt. Der unfallbeschädigte PKW musste durch einen Abschleppdienst geborgen werden. Am Freitag, 11.08.2017, übersah der Fahrer eines PKW gegen 18.30 Uhr beim Rechtsabbiegen von der Burgstraße in Oberlahnstein in die Adolfstraße ein älteres Ehepaar, das zu Fuß die Fahrbahn überqueren wollte. Der PKW-Fahrer touchierte den älteren Herrn, der hierdurch zu Fall kam. Dieser gab jedoch gegenüber dem Verursacher an, es sei nichts passiert, er könne weiterfahren. Der PKW-Fahrer händigte der gestürzten Person seine Personalien aus und gab den Sachverhalt kurze Zeit später bei der PI Lahnstein zu Protokoll. Die Ermittlungen diesbezüglich dauern an.
Am Samstag, 12.08.2017, fiel den Beamten der PI Lahnstein im Rahmen der Streife gegen 11.00 Uhr in der Industriestraße in Niederlahnstein eine PKW-Fahrer auf, der bekanntermaßen nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Dieser konnte nach kurzer Verfolgung in der Balthasar-Neumann-Straße in Koblenz-Pfaffendorf angehalten und kontrolliert werden. Hier bestätigte sich der Verdacht des genannten Vergehens. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt, ihn erwartet nun ein weiteres Strafverfahren.
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