POL-VDKO: Verkehrskontrolle Ferienreiseverkehr der Polizeiautobahnstation Mendig und der Verkehrsdirektion Koblenz am Mi. 12.07.2017 von 13.00-17.00 Uhr
BAB A 61, Parkplatz Hummerich (ots)
Sonderkontrolle "Sicherheit im Ferienreiseverkehr"
Ferienzeit ist Reisezeit. Damit die schönsten Tage im Jahr nicht zum Albtraum werden, führte die Polizeiautobahnstation Mendig in Kooperation mit dem Schwerlastkontrolltrupp der Verkehrsdirektion Koblenz eine Sonderkontrolle mit dem Schwerpunkt "Sicherheit im Ferienreiseverkehr" durch. Die Kontrolle fand am 12.07.2017 von 13:00 bis 17:00 Uhr auf dem Parkplatz Hummerich auf der BAB 61, Gemeinde Kretz, statt. Insgesamt waren zehn Beamte im Einsatz.
In diesem Zusammenhang wurden Wohnmobile und Wohnwagengespanne kontrolliert und verwogen. Ferner wurden sicherheitstechnische Einrichtungen sowie die mitgeführte Ladung und deren Sicherheit überprüft.
Insbesondere in dem Gefällstück zwischen Wehr und Mendig kommt es immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen aufgrund überhöhter Geschwindigkeit in Verbindung mit mangelnder Ladungssicherung oder Überladung bei Wohnwagengespannen und Wohnmobilen.
Von vierzehn kontrollierten Fahrzeugen waren acht leicht überladen. Der Zustand der Überladung konnte vor Ort behoben werden, indem z.B. Frischwasser aus den Tanks abgelassen oder Reisegepäck umgeladen wurde. Weitere Beanstandungen beinhalteten keine schwerwiegenden Verstöße. Resümierend konnte ein positives Ergebnis aus der Sonderkontrolle gezogen werden.
Die Polizei rät allen Verkehrsteilnehmern vor Fahrtantritt den technischen Zustand der Fahrzeuge zu überprüfen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Bremsen, der Reifen, deren Luftdruck und Profiltiefe. Das Reisegepäck sollte ordnungsgemäß verstaut und gegen Verschiebung und Herabfallen gesichert werden.
Die Sicherungsmittel, wie Warndreieck, Verbandskasten und Warnwesten sollten so verstaut werden, dass bei einem Verkehrsunfall ein sofortiger Zugriff darauf erfolgen kann.
Die Stützlast der Anhängerkupplung darf bei Wohnwagengespannen nicht überschritten werden. Die zulässige Anhängelast ist dem Fahrzeugschein zu entnehmen.
Der Aufenthalt von Personen im Wohnwagen ist während der Fahrt nicht gestattet. Alle Personen, auch Kinder, müssen während der gesamten Fahrt ordnungsgemäß angegurtet sein.
Eine gute Fahrt wünscht Ihnen die Polizeiautobahnstation Mendig.
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