POL-VDKO: Polizei kontrolliert den gewerblichen Güterverkehr - Nach einer Vielzahl von Verstößen müssen Unternehmen jetzt mit Einziehungsverfahren rechnen
Gem. 55494 Liebshausen (ots)
Die Verkehrsdirektion Koblenz führte am Dienstag, 14.05.2019 in der Zeit zwischen 09:00 bis 15:00 Uhr auf der BAB 61, Parkplatz "Struth", eine großangelegte Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs durch. Die Kontrollmaßnahme der Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrsdirektion wurde durch weiteres kontrollerfahrenes Personal anderer Polizeipräsidien aus Rheinland-Pfalz unterstützt. Insgesamt waren 47 Beamte im Einsatz.
Einen besonderen Fokus legten die Kontrolleure auf Verkehrsverstöße, deren Begehung den Unternehmen wirtschaftliche Vorteile verschaffte. Festgestellte Verstöße wurden in solchen Fällen stringent dokumentiert und vermögensabschöpfende Maßnahmen auf der Basis von Einziehungsverfahren bei der zuständigen Ahndungsbehörde angeregt. Das Ziel eines solchen Verfahrens soll sein, den Firmen rechtswidrig erlangte Vorteile zu nehmen und diese finanziell wieder so zu stellen, wie es vor der unerlaubten Handlung war.
Im Laufe des Kontrolltages wurden insgesamt 37 LKW auf die jeweils für die Beförderungsart einzuhaltenden Vorschriften überprüft. Das Resümee der Kontrolltages: Es mussten 13 der kontrollierten Fahrzeuge beanstandet werden.
Die Beanstandungen umfassten 15 Anzeigen aus verschiedenen Bereichen des Verkehrsrechts, wie etwa Geschwindigkeitsübertretungen, Überladungen, Ladungssicherungsverstöße oder technische Mängel. Neben 4 Mängelberichten und 7 Verwarnungen wurden weiterhin 12 Kontrollberichte erforderlich, da durch das Fahrpersonal gegen die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten verstoßen wurde.
Bei insgesamt 12 Fahrzeugen waren die festgestellten Verstöße so gravierend, dass eine unmittelbare Untersagung der Weiterfahrt angeordnet werden musste. Zudem wurde in insgesamt 3 Fällen von Fahrzeugführern eine Sicherheitsleistung einbehalten, da diese keinen Wohnsitz in Deutschland hatten.
Bei 6 kontrollierten Fahrzeugen stellten die Kontrolleure fest, dass die transportführenden Unternehmen erhebliche finanzielle Vorteile verbuchen konnten, obwohl die Transportdurchführung, etwa durch Überladung oder Schwertransportdurchführung ohne gültige Erlaubnis, nicht gesetzeskonform erfolgte. Diese Unternehmen müssen jetzt mit Einziehungsverfahren, und somit möglicherweise mit dem Verlust des gesamten Frachtlohnes, rechnen.
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