POL-VDKO: Fahndungserfolg bei länderübergreifender Kooperation der Polizei - Zivilfahnder stellen 35 kg Amphetamin sicher -
Koblenz Überregional (ots)
Bundesautobahnen werden durch die überörtlich, teils international agierenden Täter für die An-/Abreise zu den Tatorten, für Logistikfahrten, Verbringungsrouten für Diebesgut, Hehlerware oder Betäubungsmittel und als Transitstrecken bei der Durchreise genutzt.
Bei den im Rahmen der Sicherheitskooperation durchgeführten präsidiums- u. länderübergreifenden Fahndungsmaßnahmen, werden auf den Hauptverkehrswegen entsprechende Fahndungslinien aufgebaut.
Am 10.05.2021 wurden unter Federführung der Fahndungseinheit der Verkehrsdirektion des Polizeipräsidiums Koblenz zusammen mit Zivilfahndern des Polizeipräsidiums Mainz und des Polizeipräsidiums Südhessen zeitlich und örtlich abgestimmte Kontrollmaßnahmen entlang der Bundesautobahnen A60, A61, A63 und A67 durchgeführt. Herausragend war hierbei die Sicherstellung von 35 kg Amphetaminpaste bei einer Kontrolle eines VW Golf auf der BAB 61 im Raum Bingen. Der aus Osteuropa stammende Fahrzeugführer zeigte bei einer Routinekontrolle durch Zivilfahnder der Verkehrsdirektion Mainz eine entsprechende Drogenbeeinflussung durch Kokain und THC. Bei der anschließenden Durchsuchungsmaßnahme kam neben der großen Menge Betäubungsmittel ein zugriffsbereites Messer zum Vorschein. Nach erfolgter Vorführung erging am heutigen Tag Untersuchungshaftbefehl gegen den Fahrzeugführer.
Neben den 35 kg Amphetaminpaste konnten im Kontrollzeitraum noch 1,5 g Haschisch, 3,3 g Marihuana und 0,5 g Kokain aufgefunden und sichergestellt werden. Weiterhin wurden eine 9mm Patrone, mehrere in Fahrzeugen mitgeführte ausländische Fahrzeugkennzeichen, sowie zwei PKW mit dem Ziel der Einziehung sichergestellt.
Im Ergebnis wurden folgende Maßnahmen getroffen: 2 x Anzeige Betäubungsmittelgesetz, 4 x Anzeige Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, 2 x Anzeige Führen eines Kfz unter dem Einfluss von THC/Kokain, 4 x Anzeige Kennzeichenmissbrauch, 4 x Anzeige Urkundenfälschung, 4 x Anzeige Verstoß Pflichtversicherungsgesetz, 2 x Anzeige Verstoß Kraftfahrzeugsteuergesetz, 1 x Verstoß Aufenthaltsgesetz, 1 x Vollstreckung Haftbefehl, 1 x Festnahme mit dem Ziel der Vorführung
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