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Polizeipräsidium Koblenz

POL-PPKO: Frechheit siegt nicht immer

Koblenz (ots)

Vor den Augen einer Streifenbesatzung ereignete sich am Samstag, den 19.09.2015, gegen 13:10 Uhr, ein Unfall im dem Wallersheimer Weg. Dabei wurde ein linksabbie-gender Kleinwagenfahrer von dem nachfolgenden Fahrer eines Audi A6 zu spät wahrgenommen. Der Fahrer des Audi fuhr auf den Fiat 500 auf und schob diesen mehrere Meter über die Fahrbahn. Dabei erlitt der 21-jährige Fahrer des Kleinwagens ein Schleudertrauma. Er suchte nach der Unfallaufnahme selbst einen Arzt auf. Verwundert waren die Beamten zunächst jedoch, als sie bemerkten, dass der Fahrer des Audi unmittelbar nach dem Unfall im PKW die Position mit dem Beifahrer wech-selte. Das wurde zusätzlich auch von vier unabhängigen Zeugen beobachtet. Die Bewegründe für dieses Verhalten des 20-jährigen Rumänen wurden bei der an-schließenden Überprüfung recht schnell klar. Er war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Das war auch der Staatsanwaltschaft in Stuttgart bekannt. Diese suchte den Mann bereits per Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Seine sofortige Verhaftung konnte er lediglich dadurch abwenden, dass er für den bestehenden Haftbefehl eine vierstellige Summe entrichtete. Für die Verursachung eines Unfalles mit Personenschaden und Fahrens ohne Fahrerlaubnis, musste er zusätzlich auf Weisung der Staatsanwaltschaft Koblenz 800,-EUR Sicherheitsleistung entrichten. Damit nicht genug: Dem 21-jährigen Beifahrer aus Rumanien, welcher zunächst ver-suchte, sich selbst als Fahrer auszugeben, winkt ein Strafverfahren wegen versuchter Strafvereitelung. Die dreißigjährige Halterin des Audi A6, die auf der Rückbank saß, sieht sich einem Strafverfahren wegen Zulassens bzw. Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ausgesetzt.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Koblenz

Telefon: 0261-103-0
E-Mail: ppkoblenz.presse@polizei.rlp.de
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