POL-PPKO: Zwei Einbrecher auf frischer Tat ertappt
Koblenz (ots)
Dank aufmerksamen Zeugen wurden zwei junge Einbrecher am gestrigen Donnerstag, 21. April 2016, um kurz vor Mitternacht in Brodenbach festgenommen.
Etwa eine halbe Stunde zuvor informierte eine Frau die Koblenzer Polizei, dass sie gerade einen versuchten Einbruch in ein Lebensmittelgeschäft in Alken beobachtet habe und die beiden Täter mit einem Roller geflüchtet seien. Während der Anfahrt zum Tatort in Alken ging bei der Polizei eine weitere Meldung ein.
In Brodenbach seien gerade zwei Einbrecher ertappt worden. Am "Moselufer" angekommen, stellte sich heraus, dass die beiden 16 und 19 Jahre alten, aus dem Rhein-Mosel-Kreis und Cochem-Zell stammenden Männer, gegen 23.40 Uhr von zwei Anwohnern beobachtet wurden, wie sie in einem aufgebrochenen Kiosk mehrere Zigaretten einsteckten. Daraufhin hielten die Zeugen die Einbrecher fest und alarmierten die Polizei.
Da die Täterbeschreibung der Zeugin aus Alken auch auf die beiden Brodenbacher Einbrecher zutraf und ein Motorroller in der Nähe des Kiosks auf einem Parkplatz stand, lag der Verdacht nahe, dass die beiden jungen Leute auch zuvor in Alken aktiv waren. Der 16-Jährige, der deutlich nach Alkohol roch, und mit mehr als 1.3 Promille und ohne Führerschein in Alken auf dem Roller unterwegs war, gab an dass er und sein 19-jähriger Freund für beide Taten verantwortlich seien.
Ermittlungen zufolge sind Beide, nachdem der erste Einbruch scheitere, dann auf dem Roller geflüchtet. Der 19-Jährige, der unter Betäubungsmitteleinfluss stand und ebenfalls keinen Führerschein besitzt, fuhr sich und seinen Mittäter nach Brodenbach, um einen zweiten Einbruch zu begehen. Aber auch das ging schief, denn hier wurden sie von den aufmerksamen Anwohnern erwischt und der Polizei übergeben.
Gegen die beiden bereits vorbestraften Moselaner wird nun wegen Besonders schweren Fall des Diebstahls, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss sowie Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzes ermittelt. Denn beide Täter waren auf der Fahrt zu den Tatorten mit dem Roller des 16-Jährigen unterwegs, der ein Kennzeichen trug, das weder aktuell zulässig noch für den Motorroller ausgegeben war.
Der jüngere der Beiden wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen, der Ältere, da Flucht- und Wiederholungsgefahr bestand, ins Polizeigewahrsam eingeliefert. Er wird am heutigen Tage dem Haftrichter vorgeführt.
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