POL-PPKO: Warum der Falschparker manchmal bockig ist
Koblenz (ots)
Am Freitag, den 16.12.2016, gegen 14:40 Uhr baten Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Koblenz um polizeiliche Unterstützung An der Liebfrauenkirche. Einsatzanlass war ein in der Fußgängerzone abgestellter Pkw. Während die Mitarbeiter ihrer Tätigkeit nachgingen, kam der Fahrer des Fahrzeuges hinzu. Er beschwerte sich über das Einschreiten und wollte, ohne seine Personalien anzugeben, wegfahren. Die Ordnungsbeamten hinderten ihn daran und mussten aufgrund der Renitenz des jungen Mannes die Polizei um Unterstützung bitten. Die Polizisten stellten im weiteren Verlauf fest, dass er zunächst falsche Personalien, nämlich die seines Bruders, angegeben hatte. Dies hatte auch einen guten Grund. Der Bruder ist im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, der Falschparker aber hat gar keinen Führerschein. Gegen den dreißigjährigen Vallendarer und gegen die Halterin des Pkw werden nun Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bzw. der Duldung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Ferner stellten die Beamten den Pkw-Schlüssel zur Verhinderung weiterer Straftaten sicher.
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