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POL-PPKO: Sehen und gesehen werden - Tipps für Verkehrsteilnehmer

Koblenz (ots)

Es geht wieder los: Die Tage werden kürzer, dazu Morgennebel und manchmal verschlechtert Regen die Sicht zusätzlich! Es ist Herbst geworden, nicht nur in Rheinland-Pfalz, und der ist manchmal golden, aber zumindest in der Frühe eher düster und grau. Für Verkehrsteilnehmer heißt die Devise nun "Sehen und gesehen werden!".

An erster Stelle steht dabei eine funktionierende Beleuchtung. Die hilft natürlich nur, wenn sie nicht verschmutzt ist. Überprüfen Sie beides und lassen Sie beschädigte Beleuchtungseinrichtungen reparieren bzw. reinigen Sie verschmutzte Scheinwerfer und Rückleuchten regelmäßig. Damit erkennen Sie nicht nur selbst Gefahrenstellen früher, sondern werden auch von Nachfolgenden besser erkannt. Pkw-Fahrern bieten Werkstätten oder Automobilclubs die Möglichkeit zur Beleuchtungsprüfung. So gehen Sie außerdem sicher, dass Ihre Scheinwerfer richtig eingestellt sind und Sie niemanden blenden oder durch zu niedrig eingestellte Scheinwerfer potenzial verschenken. So kommen Sie sicher durch Herbst und Winter und reduzieren ihr Unfallrisiko.

Neben richtiger Beleuchtung am Fahrrad ist für Radfahrer und Fußgänger Erkennbarkeit das große Thema. Helle Bekleidung hilft und soll es trotzdem das "kurze Schwarze" sein: Kein Problem, auch dafür gibt es eine Lösung. Auf dem Markt gibt es eine Vielzahl von Accessoires, auch für die tierischen Begleiter von Fußgängern. Das Angebot startet bei retroreflektierenden Handschuhen, Jacken, Aufnähern und Bändern, die man an der Bekleidung anbringen kann, und hört bei LED-Lampen für das Hundehalsband oder (ganz wichtig) den Schulranzen noch lange nicht auf. Es muss nicht immer gleich Warnkleidung im Sinne der DIN EN 471 sein...

Für Radfahrer gehören ein roter Rückstrahler, Pedalrückstrahler, Speichenreflektoren, eine Klingel und natürlich korrekte Beleuchtung zur korrekten Ausstattung. Kleiner Tipp: Moderne LED-Leuchten halten im Batteriebetrieb bis zu 30 Stunden durch.

Auch wenn es die Aufmerksamkeit erhöhen mag: Blinkende Lampen am Fahrrad sind nicht zugelassen. Gegen blinkende LED's die zusätzlich an Helm oder Bekleidung befestigt werden, ist hingegen nicht einzuwenden.

Sie sehen: Jeder kann mitwirken den Straßenverkehr sicherer zu machen! Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut durch Herbst und Winter!

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Koblenz

Telefon: 0261-103-0
E-Mail: ppkoblenz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.koblenz

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Quelle zur Veröffentlichung frei.

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