POL-PPKO: Hexennacht - Spaß ist erlaubt, aber kein Pardon bei Straftaten
Koblenz (ots)
Die Polizei warnt vor üblen Scherzen in der sogenannten Hexennacht, der Nacht zum 1. Mai. Denn in dieser Nacht sind immer wieder viele junge Leute unterwegs, um Unfug zu treiben, der jedoch in dem ein oder anderen Fall die Polizei mit ins "Boot" nimmt. Selbstverständlich hat die Polizei auch Sinn für Humor, aber wenn über die Stränge geschlagen wird, Straftaten verübt werden, hört der Spaß auf.
Diese Grenze wird dann überschritten, wenn fremdes Eigentum beschädigt oder Gefahrstellen im Straßenverkehr geschaffen werden. Gefährlich ist die Unsitte, Gullydeckel auszuheben. Nicht auszudenken was passiert, wenn ein Fahrrad- oder Motorradfahrer in einen dieser offenen Kanalschächte fährt und beim Sturz körperlich zu Schaden kommt.
Gleiches gilt natürlich für das Bereiten von Hindernissen auf der Fahrbahn, wenn z.B. Gartenbänke oder Pflanzkübel auf die Straße gezogen werden.
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen drohen weiterhin die zivilrechtlichen Regressansprüche der Geschädigten. Eine Unsitte, wie Eierwürfe gegen die Hausfassade, können zu erheblichen Kosten durch die Beseitigung der Verunreinigungen führen.
Nicht zuletzt bringen sich die jungen Leute auch selbst in gefährliche Situationen, wenn sie, dunkel gekleidet, unverhofft auf die Fahrbahn springen.
Ein Appell an die Eltern, bitte reden Sie im Vorfeld mit Ihren Kindern und weisen Sie diese auf die Konsequenzen ihres eventuellen Fehlverhaltens hin.
Wir wünschen den "Hexen" viel Spaß und viele Ideen für die wirklich lustigen Streiche, aber: Finger weg von strafbaren Handlungen!!!
Polizeibeamtinnen und Beamte werden in der Region unterwegs sein, ein offenes Auge haben und dafür sorgen, dass nicht über die Stränge geschlagen wird.
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