POL-PPKO: Polizei warnt vor der Veröffentlichung von Falschmeldungen in den sozialen Netzwerken
Koblenz (ots)
In den vergangenen Wochen häuften sich in den sozialen Netzwerken Falschmeldungen über angebliche Kinderansprecher oder vermeintlich pädophile Personen, die sich im Sichtbereich von Schulen oder Kindertagesstätten, aktuell im Bereich Mayen-Koblenz (Plaidt, Kruft, Weißenthurm und Mülheim-Kärlich), aufgehalten haben sollen. Nicht selten werden den Beiträgen selbst gefertigte Bilder von Fahrzeugen oder Personen beigefügt. Die Polizei stellt hierzu klar, dass Wachsamkeit, insbesondere wenn es um das Kindeswohl geht, grundsätzlich und ausdrücklich begrüßt wird. Wer Auffälligkeiten beobachtet und diese Informationen entsprechend an die richtigen Adressaten weiterleitet, trägt hiermit möglicherweise dazu bei, eine Straftat zu verhindern. Aber: Erster Adressat für Meldungen dieser Art ist grundsätzlich die POLIZEI, die jedem (!) Hinweis nachgeht. Die sich anschließenden Ermittlungen resultieren bereits aus der Strafverfolgungspflicht und der Verpflichtung, Gefahren für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Bei allem Verständnis für besorgte Mitbürgerinnen und Mitbürgern weist die Polizei ausdrücklich darauf hin, dass das Veröffentlichen von ungeprüften und gegebenenfalls falschen Botschaften in den sozialen Netzwerken unter Umständen strafbar sein kann, insbesondere, wenn Personen hierdurch identifizierbar bzw. fälschlicherweise verdächtigt oder verunglimpft werden. Oft unterliegen diese Meldungen dem "Stille-Post-Prinzip", d.h., dass die Schilderungen mit der Zeit variieren oder zunehmend drastischer dargestellt werden. Auch das Veröffentlichen von Personenaufnahmen ohne ausdrückliche Zustimmung des Abgebildeten kann unter Umständen strafbar sein.
Wählen Sie im Zweifelsfall den polizeilichen Notruf und schildern Sie Ihre Wahrnehmung so detailliert wie möglich.
Die in jüngster Zeit veröffentlichten Beiträge bzw. Hinweise den Bereich Mayen-Koblenz betreffend wurden entsprechend überprüft. Hierbei ergaben sich keinerlei Hinweise auf strafbares oder verdächtiges Verhalten.
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