POL-PPKO: Mehrere Amphetaminfunde am Sonntagmorgen
Koblenz (ots)
Im Rahmen von Kontrollen konnten die Kolleginnen und Kollegen der PI Koblenz 1 gleich mehrere Verstöße mit Amphetamin am Sonntagmorgen feststellen. Gegen 06:30 Uhr konnten zunächst zwei Männer in der Hohenfelder Straße kontrolliert werden. Schon während der Annäherung konnten die Einsatzkräfte erkennen, wie einer der Männer hektisch in seinen Jackentaschen hantierte. Auf Höhe der Sitzposition des 37-Jährigen konnte sodann ein Döschen mit einer geringen Menge Amphetaminpulver aufgefunden werden.
Nur kurze Zeit später wurde eine Personengruppe in der Löhrstraße unweit eines Techno-Clubs kontrolliert. Vor der Durchsuchung seiner Person warf der 19-jährige Beschuldigte eine Ampulle mit Amphetaminresten weg. Sowohl gegen den 37-Jährigen, als auch gegen den 19-Jährigen wurde Strafanzeigen wegen der Verstöße gegen das BtmG erfasst.
Um 07:25 Uhr wurde dann eine allgemeine Verkehrskontrolle eines Fahrzeugs in der Weißer Gasse durchgeführt. Die 47-jährige Fahrerin stand augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Ein entsprechender Urintest reagierte positiv auf Amphetamin, zudem wurde eine Promillewert von 0,16 festgestellt. Im Rahmen der Durchsuchung ihrer Sachen konnten dann eine geringe Menge Amphetamin sowie entsprechende Konsumutensilien aufgefunden werden. Auch zur Herkunft eines fremden Handys in ihrem Rucksack konnte die 47-Jährige keine plausiblen Angaben machen.
Als die Kollegen den Rucksack eines weiteren Mitfahrers durchsuchten, bot sich ihnen ein ähnliches Bild: Auch hier konnten Amphetaminreste, Konsumutensilien und ein fremdes Handy aufgefunden werden.
Eine Abfrage des Kennzeichens ergab, dass dieses eigentlich auf ein anderes Fahrzeugmodell zugelassen ist. Das Auto der Beschuldigten war dagegen bereits im August 2024 außer Betrieb gesetzt worden und verfügte daher über keine Versicherung.
Insgesamt erfassten die Kollegen damit fünf Vorgänge: eine Trunkenheitsfahrt nach §24a II StVG unter berauschenden Mitteln, zwei Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das BtmG, ein Verstoß Pflichtversicherungsgesetz sowie eine Fundsache (Handy).
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