Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik
PP-ELT: Bundesweite Aktionstage Gewässer- und Umweltschutz (BAGU)
Mainz (ots)
Im Zeitraum vom 11.09. - 18.09.2024 fanden die bundesweiten Aktionstage Gewässer- und Umweltschutz (BAGU) statt.
Unter der Leitung der Wasserschutzpolizei Bremen überprüfte die Mehrheit der Bundesländer gemeinsam eine Woche lang die Einhaltung umweltrechtlicher Bestimmungen für die Schifffahrt.
Die Wasserschutzpolizei Rheinland-Pfalz nahm ebenfalls an den Aktionstagen teil und legte ihre Kontrollschwerpunkte in den Bereichen Abwässer in der Fahrgastschifffahrt, Containerkontrollen und Abfalltransporte. Hierbei galt es, Verstöße auf den Bundeswasserstraßen Rhein und Mosel sowie in Häfen und Hafenanlagen zu identifizieren und entsprechend zu ahnden.
Im Kontrollzeitraum wurden in Rheinland-Pfalz insgesamt 32 Kontrollen von Hafenanlagen und Binnenschiffen durchgeführt. Insgesamt wurden 18 Beanstandungen festgestellt, die zu 4 Strafanzeigen, 18 Ordnungswidrigkeitenverfahren und 14 Mängelberichten führten. Eine Vielzahl der Verstöße waren im Bereich des CDNI-Übereinkommens (Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt) zu verzeichnen.
Auf der Mosel wurde beispielsweise bei der Kontrolle eines Fahrgastkabinenschiffes festgestellt, dass zwei Toiletten nicht an die bordeigene Kläranlage angeschlossen waren. Die Abwässer dieser Toiletten liefen direkt in die Wasserstraße.
Bei einer Beprobung der Bordkläranlage eines Fahrgastschiffes in Koblenz wurde festgestellt, dass der Grenzwert des Abwassers, das in den Rhein eingeleitet wurde, um eine Vielfaches überschritten wurde. Neben der Eröffnung eines Strafverfahrens wurde zusätzlich eine Einleiteverbot ausgesprochen und die Anlage verplombt.
Während der Kontrolle eines Fahrgasttagesschiffes in Koblenz fiel auf, dass das ausgestellte Schiffsattest bereits seit längerem abgelaufen war und keine Gültigkeit mehr hatte. Darüber hinaus konnten diverse Mängel beim Sicherheitsplan sowie dem mitgeführten Beiboot festgestellt werden, welches zugemüllt und somit nicht einsatzbereit war. Bei der anschließenden Beprobung der Abwassersysteme stellte sich heraus, dass Abwässer der Personaltoilette, der Theke sowie der Küche in den Rhein eingeleitet wurden. Weiterhin wurden Mängel bei der Füllstandsanzeige der Abwassersammeltanks festgestellt. Dem Schiffsführer wurde eine Weiterfahrtverbot ausgesprochen. Zusätzlich wurde das Schiff durch das Gesundheitsamt kontrolliert. Auch hier konnten erhebliche Hygienemängel im Küchen- und Thekenbereich feststellen werden. Eine Schließung der Bereiche wurde nur dadurch verhindert, dass aktuell ohnehin keine Fahrgäste befördert werden dürfen.
Im Ergebnis zeigen die Beispiele die Notwendigkeit der durchgeführten Aktionstage. Auch zukünftig werden länderübergreifenden Kontrollen fortgesetzt. Ziel bleibt es, den Gewässer- und Umweltschutz weiter zu forcieren, damit auch die Schifffahrt einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz leistet.
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