POL-W: W Gemeinsame Presseerklärung von Staatsanwaltschaft und Polizei Wuppertal - Mutmaßlicher 14-jähriger Intensivtäter verhaftet
Wuppertal (ots)
Bereits seit Monaten ist es im Großraum Wuppertal-Oberbarmen zu einer Häufung von Gewaltdelikten gekommen, die einem 14 Jahre alten Jugendlichen aus Wuppertal zur Last zu legen sein dürfen. Es besteht der Verdacht, dass er bereits im strafunmündigen Alter von 13 Jahren in acht Fällen teilweise Taten der Schwerkriminalität wie schweren Raub, Körperverletzung und auch eine Vergewaltigung begangen haben könnte. Auch nach seinem 14. Geburtstag und der damit einhergehenden Strafmündigkeit kam es zu weiteren schweren Straftaten. So besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte am 22.03.2023 an dem Überfall auf eine Tankstelle in Wuppertal-Oberbarmen beteiligt sein dürfte. Zudem besteht der dringende Tatverdacht, dass er in der Zeit vom 16.02.2023 bis zum 13.04.2023 in drei Fällen Taten der gefährlichen Körperverletzung begangen haben dürfte. So soll er unter anderen am späten Abend des 04.04.2023 in der Straße Rosenau dermaßen massiv auf ein Tatopfer eingeschlagen haben, dass dieses sich durch einen Sprung in die Wupper zu retten suchte und unterkühlt von der Polizei angetroffen wurde. In einem am 13.04.2023 im Bereich der Bromberger Straße verübten Körperverletzungsdelikt soll er einem Tatopfer eine brennende Zigarette auf der Hand ausgedrückt haben. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal entschied daher, die Ermittlungen gegen den Tatverdächtigen zu intensivieren. In Folge dessen konnte der für einen Haftbefehl erforderliche dringende Tatverdacht begründet und dem Amtsgericht Wuppertal ein eingehender Haftbefehlsantrag vorgelegt werden. Auch unter Berücksichtigung der wegen der im strafunmündigen Alter in Frage kommenden Taten erließ das Amtsgericht am 20.04.2023 einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten. Noch am selben Tage gegen 16.00 Uhr gelang es Beamten der Fahndung, den Beschuldigten auf dem Gelände der Osterkirmes am Carnaper Platz in Wuppertal zu ergreifen. Dem Beschuldigten droht für den Fall seiner Verurteilung eine empfindliche Jugendstrafe.
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