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POL-GÖ: (446/2021) "Eis und Schnee" - Pkw-Fahrer auf rutschigen Abwegen! Verkehrssicherheitsberater Jörg Arnecke rät

POL-GÖ: (446/2021) "Eis und Schnee" - Pkw-Fahrer auf rutschigen Abwegen! Verkehrssicherheitsberater Jörg Arnecke rät
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Göttingen (ots)

GÖTTINGEN (arn) - Flip Flops im Winter? Ein absurder Gedanke, wie Sommerreifen im Winter! Der Winter ist zurück, mit seinen schönen Seiten, aber auch mit seinen gefährlichen Facetten, wie rutschigen und vereisten Straßen. In den frühen Morgenstunden wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion (PI) Göttingen zahlreiche Blechunfälle polizeilich registriert. Unfallursächlich waren in einigen Fällen eine den Witterungsverhältnissen nicht angepasste Geschwindigkeit sowie eine falsche bzw. mangelhafte Bereifung!

Es ist besorgniserregend, dass einige Verkehrsteilnehmer - trotz der verschneiten oder vereisten Straßen - ihre Pkw mit Sommerreifen geführt haben, oder mit "ablegereifen" Winterreifen.

Hervorzuheben ist, dass es auf bundesdeutschen keine generelle Winterreifenpflicht gibt, sondern vielmehr eine situative Verpflichtung Winterreifen zu nutzen. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug, so § 2 (3a) der Straßenverkehrsordnung (StVO), nur mit Winterreifen gefahren werden. Ausgenommen sind land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Die Nutzung von Sommerreifen ist bei winterlichen Straßenverhältnissen, aufgrund der Gummimischung und der Profilbeschaffenheit, extrem gefährlich!

Mögliche Folgen:

Winterreifenpflicht

Uneinsichtigen Verkehrsteilnehmern droht bei festgestellten Verstößen gegen die Winterreifenpflicht ein abgestuftes Bußgeld von 60 Euro (1 Punkt) und bis zu 120 Euro (1 Punkt) bei verursachten Verkehrsunfällen. Ferner wird die Weiterfahrt mit dem Kfz. untersagt, sofern nicht die erforderlichen Winterreifen genutzt werden!

Nicht angepasste Geschwindigkeit

In den Fällen einer nicht abgepassten Geschwindigkeit droht den "sportlichen Fahrern" ebenfalls ein abgestuftes Bußgeld von 100 Euro (1 Punkt) und bis zu 145 Euro (1 Punkt) bei verursachten Verkehrsunfällen.

Schadensregulierung

Im Schadensfall kann die Kfz.-Versicherung sogar ihre Leistungen kürzen, sofern bei winterlichen Straßenverhältnissen - die Geschwindigkeit nicht den Straßenverhältnissen angepasst war, oder - genutzte Sommerreifen für einen Unfallschaden unfallursächlich waren.

Jörg Arnecke, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Göttingen rät:

- Passen sie ihre Geschwindigkeit stets den Straßen- und Sichtverhältnissen an und sorgen Sie vor Fahrtbeginn für eine freie Sicht! - Rüsten sie ihr Kfz. bei den winterlichen Straßenverhältnissen mit der vorgeschriebenen Bereifung aus, sofern dies noch nicht geschehen ist! - Der richtige "Gripp": Ab einer Außentemperatur von 7° C haben Winterreifen - aufgrund ihrer weicheren Gummimischung - wesentlich bessere Fahreigenschaften! - Nutzen Sie nur unbeschädigte Winterreifen, die eine Profiltiefe von mindestens 4 mm haben und nicht älter als 6 Jahre sind! Winterreifen, die in die Jahre gekommen sind, verlieren ihre vorteilhaften technischen Eigenschaften und wirken sich nachteilig auf Bremsweg und Straßenhaftung aus. - Achtung! Mischen Sie keine alten und neuen Winterreifen auf einer Achse, denn dies wirkt sich ebenfalls nachteilig auf die Fahreigenschaften aus! - Nutzen Sie nur Reifengrößen, die laut Zulassungsbescheinigung für Ihr Fahrzeug freigegeben sind! - Orientieren Sie sich beim Neukauf von Winterreifen an einschlägigen Tests etablierter Anbieter! Wir wollen, dass Sie sicher ankommen. Ihre Polizei.

Schneelasten und Eisplatten gefährden den Straßenverkehr!

Schnee- und Eislasten auf Fahrzeugdächern stellen ein erhebliches und oft unterschätztes Risiko für die Verkehrssicherheit dar.

Schwankenden Temperaturen lassen Wasser, das sich auf den Fahrzeugdächern - insbesondere auf den Anhängerplanen - angesammelt hat, in den Abend- bzw. Nachtstunden gefrieren. Die angefrorenen Eisplatten lösen sich während der Fahrt bei entsprechenden Wind- und Fliehkrafteinwirkungen. Wie Geschosse werden die Eisplatten seitlich oder nach hinten von den Fahrzeugen geschleudert und gefährden hierdurch nachfolgende Fahrzeugführer oder sogar Fußgänger.

Dies kann zu lebensgefährlichen Situationen führen!

In vergangenen Jahren ereigneten sich viele folgenschwere Verkehrsunfälle durch abgelöste Eisplatten. Diese Unfälle hätten vermieden werden können, wenn die verantwortlichen Lkw - Fahrer*innen den gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen wären. Vor Fahrtbeginn haben Pkw- und Lkw - Fahrer Schnee und Eisteile vom Fahrzeug zu entfernen. Dies gilt auch für die mitgeführten Anhänger bzw. Auflieger! Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Wird ein Verkehrsunfall durch herabfallende Eisplatten verursacht, so haften die jeweiligen Fahrzeugführer*innen. Dies kann zu ungeahnten Folgen führen, wie einem Bußgeld i.H.v. 120, -- Euro und zur Eintragung von einem Punkt im Fahrerlaubnisregister, abgesehen von den zivilrechtlichen Folgen!

Werden andere Personen verletzt, kommt es sogar zu einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung!

Jörg Arnecke, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Göttingen, rät:

- Nutzen Sie möglichst überdachte Parkflächen! - Entfernen Sie vor Fahrtbeginn Schnee und Eisteile von Ihrem Fahrzeug! - Drücken Sie mit einer Holzlatte oder einem ähnlichen Hilfsmittel von innen gegen die Abdeckplane des Anhängers bzw. Aufliegers und stoßen Sie Schnee- oder Eislasten vom Aufbau! Noch ein paar Tipp für alle Fahrzeugführer: - Halten Sie einen ausreichenden Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen ein! - Rechnen Sie jederzeit mit herunterfallenden Eisplatten! - Vermeiden Sie bei herabfallenden Eisplatten unkontrollierte Ausweichmanöver! - Kommt es dennoch zur Kollision mit einer herabfallenden Eisplatte: Halten Sie das Lenkrad fest und bremsen Sie das Fahrzeug kontrolliert bis zum Stillstand ab!

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Göttingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jasmin Kaatz
Otto-Hahn-Straße 2
37077 Göttingen
Telefon: 0551/491-2017
Fax: 0551/491-2010
E-Mail: pressestelle@pi-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-goe.polizei-nds.de

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