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Hauptzollamt Berlin

HZA-B: Der Zoll kontrolliert die Gebäudereinigungsbranche/bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Berlin (ots)

52 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Berlin waren am 9. Juni 2021 im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung erfolgreich im Einsatz. Sie überprüften 5 Arbeitgeber der Gebäudereinigungsbranche und die dort 58 tätigen Arbeit-nehmer*innen, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und die rechtmäßi-ge Zahlung des gesetzlich festgelegten Mindestlohns sicherzustellen, sowie den unrechtmäßi-gen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern aufzudecken.

Des Weiteren wurden 31 Geschäftsunterlagenprüfungen bei diversen Firmen im Vorfeld ver-anlasst und im Zuge der gestrigen Schwerpunktprüfung durchgeführt. Eine der Prüfungen endete mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Es besteht der Verdacht der Schein-selbstständigkeit.

Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten der FKS dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbe-werbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben hal-ten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt. Die Gebäudereinigungsbranche ist geprägt von geringfügiger Beschäftigung und zählt zu ei-ner der beschäftigungsstärksten Branchen, so dass der Zoll bei seiner Aufgabenwahrneh-mung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz einen besonderen Fokus darauflegt. Zu den Tätigkeiten in diesem Bereich zählen beispielsweise die Innenreinigung von Gebäuden aller Art wie Büros, Geschäfte, Wohnhäuser, Krankenhäuser oder auch Schulen. Seit dem 1. April 2021 gilt die Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung (Achte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung - 8. Gebäude-ArbbV) und damit ein bundeseinheitlicher Mindestlohn, auch für alle nicht an den Tarifvertrag Mindestlohn gebundenen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen, einschließlich derer, die von einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland nach Deutschland entsandt werden. Die Mindest-löhne pro Stunde betragen derzeit für die Lohngruppe 1 (z.B. Innen- und Unterhaltsreini-gungsarbeiten) 11,11 Euro und für die Lohngruppe 6 (z.B. Glas- und Fassadenreinigungsar-beiten) 14,45 Euro. Neben Mindestlohnverstößen kommt es in der Branche der Gebäudereinigung erfahrungs-gemäß auch häufig zu Strafverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Ar-beitsentgelt nach § 266a StGB, da beispielsweise Wegezeiten von einem Objekt zum nächs-ten oder Umkleide- und Rüstzeiten (Aus- und Anziehen von Hygienekleidung, Auf- und Ab-rüsten von Putzwagen) nicht als Arbeitszeit angerechnet werden.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in be-stimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesell-schaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Berlin
Michael Unglaube
Telefon: 030-690096228
E-Mail: michael.unglaube@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Berlin, übermittelt durch news aktuell

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