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Hauptzollamt Berlin

HZA-B: Zoll führt Mindestlohnprüfungen durch - Teil einer der größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der Europäischen Union

Berlin (ots)

Unter Beteiligung von Kolleginnen und Kollegen des griechischen Arbeitsinspektorat führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Berlin vergangene Woche im Rahmen einer deutschlandweiten Aktion verdachtsunabhängige Prüfungen mit dem Schwerpunkt "Einhaltung des Mindestlohns" durch.

Die Prüfungen des Zolls sind Teil einer der bislang größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der Europäischen Union. Insgesamt 21 Mitgliedstaaten beteiligten sich bundesweit an der Aktion, die von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) koordiniert wurde. Die Aktion zeigt, dass die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eng zusammenarbeiten und geschlossen gegen die Umgehung des Mindestlohnes vorgehen. Bei der Prüfung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie den Arbeitgebern waren rund 100 Berliner Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Bundesweit waren es mehr als 3.300 Bedienstete.

Während des Einsatzes, unter anderem in einer großen Berliner Mall, wurden insgesamt rund 40 Unternehmen geprüft und 120 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen, bzw. der Höhe ihres Arbeitsentgelts, befragt. Dazu fanden an diesem Tag zusätzlich mehr als zehn Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern statt. Bereits vor Ort wurden 14 Strafverfahren, davon zehn Fälle wegen Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel und elf Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Bei zwei Sachverhalten bedarf es weitergehender Prüfungen.

Den nationalen Prüfungen schließen sich nun weitere umfangreiche Auswertungen und Nachermittlungen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen sind die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst der Einstieg in tiefgehende Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung.

Am Ende der Prüfungen vor Ort, sagte der Leiter des Hauptzollamtes Berlin, Dirk Biemann, "diese Prüfungen ein wichtiger Bestandteil zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und der Umgehung des Mindestlohns". Somit trägt diese Aktionswoche neben einer grundsätzlichen europaweiten Sensibilisierung für das Thema Mindestlohn auch zur weiteren Förderung der hervorragenden internationalen Zusammenarbeit bei.

Zusatzinformation:

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn auf Grundlage des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Während dieser mit Inkrafttreten des MiLoG im Jahr 2015 ursprünglich bei 8,50 Euro brutto pro Stunde lag, wurde er über die Jahre sukzessiv erhöht und beträgt seit dem 1. Januar 2024 nunmehr 12,41 Euro brutto pro Stunde.

Erhöhungen im Überblick:

01.01.2015: 8,50 EUR 01.01.2016: 8,50 EUR 01.01.2017: 8,84 EUR 01.01.2018: 8,84 EUR 01.01.2019: 9,19 EUR 01.01.2020: 9,35 EUR 01.01.2021: 9,50 EUR 01.07.2021: 9,60 EUR 01.01.2022: 9,82 EUR 01.07.2022: 10,45 EUR 01.10.2022: 12,00 EUR 01.01.2024: 12,41 EUR ab 01.01.2025: 12,82 EUR

Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn nach dem MiLoG gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Berlin
Michael Unglaube
Telefon: 030-690096767
E-Mail: michael.unglaube@zoll.bund.de
www.zoll.de

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