HZA-BS: Schattenwirtschaft in der Baubranche? Erfolgreiche Vermögensabschöpfung bei Durchsuchungsmaßnahmen durch das Hauptzollamt Braunschweig und der Staatsanwaltschaft Braunschweig
Braunschweig (ots)
Am Dienstag, den 07.03.2023, durchsuchte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Braunschweig im Auftrag der Staatsanwaltschaft Braunschweig sieben Objekte von 09:00 Uhr bis in die frühen Abendstunden.
Der Vorwurf, welcher unter anderem der Durchsuchung zugrunde lag: Jahrelanges Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a Strafgesetzbuch in der Baubranche.
Die Objekte der vier Beschuldigten befanden sich vor allem im Raum Braunschweig, doch die Maßnahme erstreckte sich sogar bis nach Schwanewede und Cuxhaven. Insgesamt waren über 50 Einsatzkräfte vor Ort. Neben dem Zoll waren darunter auch Beschäftigte des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen (FAFuSt) Braunschweig und des Zentralen Ordnungsdienstes der Stadt Braunschweig beteiligt.
Die Beschuldigten, Geschäftsführer und Gesellschafter einer Baufirma, sollen seit 2017 sogenannte Schein- und Abdeckrechnungen in Höhe von insgesamt über 922.000 Euro von angeblichen Subunternehmern in die Buchführung ihres Betriebes eingebucht haben, ohne dass diesen Rechnungen eine Leistung zugrunde lag. Bei derartigen Geschäftsvorgängen werden zum Schein angebliche Subunternehmerleistungen vorgetäuscht.
Der Rechnungskäufer, im vorliegenden Fall die Baufirma der Beschuldigten, habe an den angeblichen Rechnungssteller, hier die Subunternehmer (Schein-/Servicefirmen), angeblich geschuldete Leistungen gezahlt. Diese Zahlungen seien dann, abzüglich einer Provision für die Subunternehmer, unter der Hand wieder an den Rechnungskäufer zurückgegeben worden sein. Mit diesem Geld habe die beschuldigte (verfahrensbeteiligte) Baufirma dann seine eigenen Arbeitnehmer "schwarz" entlohnt. Für die Arbeitnehmer seien die Beiträge zur Sozialversicherung nicht abgeführt sowie die Lohnsteuer nicht in gesetzlich vorgeschriebener Höhe entrichtet worden. Der sozialversicherungsrechtliche Schaden wird derzeit auf rund 500.000 Euro geschätzt.
"Welche Arbeitnehmer tatsächlich tätig waren, gilt es noch zu ermitteln. Tatsache ist, dass die im Betrieb tätigen Arbeitnehmer, mit den gemeldeten Stunden und Löhnen, die Leistungen für die Bauvorhaben nicht hätten erbringen können. Diese Art der Generierung von Schwarzgeld ist im Bereich der organisierten Formen der Schwarzarbeit, insbesondere auch in der Baubranche, gängige Praxis und wird auch Kickbackverfahren genannt.", so der leitende Beamte der FKS des Hauptzollamts Braunschweig.
Bei den Durchsuchungen konnten umfangreiche Beweismittel beschlagnahmt und Informationen zur Täterstruktur gewonnen werden. Zudem wurden Vermögenswerte in Höhe von 25.200 Euro Bargeld durch das Hauptzollamt gesichert. Die Staatsanwaltschaft sicherte über 80.000 Euro durch die Eintragung einer Sicherungshypothek in ein Grundstück und bis zu 100.000 Euro an Forderungspfändungen. Auch aus Sicht der Vermögensabschöpfung ist die Maßnahme als überaus erfolgreich anzusehen.
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