HZA-HB: Bundesweite Schwerpunktaktion gegen Schwarzarbeit Zoll überprüft Hotellerie und Gastronomie
Bremen (ots)
Am vergangenen Freitag haben bis in die späten Abendstunden Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Bremen im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion in Bremen und im Bremer Umland Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen der Betriebe des Gaststättengewerbes war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und die Zahlung des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenannter Leistungsbetrug. Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie. Immer wieder werden in diesen personalintensiven Branchen mit stark variierenden Arbeitszeiten und -aufkommen Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt.
Insgesamt wurden im Rahmen dieser Aktion 15 Betriebe geprüft und 68 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Hierbei ergaben sich mehrfach Hinweise auf Mindestlohnverstöße und der Verdacht des Sozialleistungsbetruges. An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Im Bremer Stadtgebiet war eine Person hinter dem Tresen eines Imbiss mit der Zubereitung von Speisen beschäftigt, der weder die Aufnahme einer Tätigkeit noch der Aufenthalt in Bremen gestattet war. Auf den Arbeitgeber kommt nun ein Ermittlungsverfahren wegen der unerlaubten Beschäftigung zu. Im gleichen Lokal verbarg sich eine weitere Person dauerhaft auf der Toilette. Nachdem sie mit guten Zureden der Beamten diese verlassen hatte, konnte sie sich nicht ausweisen und machte auch keine Angaben zur Person. Wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts wurde die Person von der hinzugerufenen Polizei vorläufig fest- und mitgenommen.
Im Bremer Umland wurden in einem Lokal drei Personen bei der Arbeit angetroffen, denen dies aufgrund ihres Aufenthaltsstatus nicht gestattet war. Bei einer dieser Personen konnte die Identität nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Deshalb wurde diese vorläufig festgenommen und zur Identitätsfeststellung der zuständigen Landespolizei vorgeführt. Zudem wird ein Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthaltes eingeleitet. Gegen den Arbeitgeber wird ermittelt, weil er unerlaubt Personen ohne erforderlichen Aufenthaltstitel beschäftigt hat. Ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt wegen Beschäftigung schließt sich für ihn an.
Die Prüfungen wurden durch vier Bedienstete des Finanzamtes für Außenprüfung Bremen in eigener Zuständigkeit begleitet
Zusatzinformation:
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
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