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Hauptzollamt Bremen

HZA-HB: Zoll verhindert Goldschmuggel
8.000 Euro teure Armbanduhr sollte am Flughafen am Zoll vorbei geschmuggelt werden

Bremen (ots)

Bremen, Am 14. Juli 2024 haben Zöllner am Bremer Flughafen bei der 
Kontrolle eines aus Thailand einreisenden 24-jährigen Mannes eine 
Goldarmbanduhr im Wert von fast 8.000 Euro festgestellt. Der Reisende
hatte zuvor den grünen Kanal für anmeldefreie Waren passiert und 
damit wahrheitswidrig dem Zoll signalisiert, lediglich Waren im Wert 
der Reisefreimenge von maximal 430 Euro mit sich zu führen.
"Insbesondere jetzt zur Hauptreisezeit stellen wir bei der Kontrolle 
des Reisegepäcks fest, dass Reisende Waren mit einem Wert über 430 
Euro und damit über der Reisefreimenge mit sich führen. Diese Waren 
müssen zwingend im roten Kanal beim Zoll angemeldet werden, da die 
fälligen Einfuhrsteuern zu bezahlen sind", erläutert Astrid Böttcher,
stellvertretende Leiterin des Hauptzollamts Bremen und fährt fort: 
"Bei korrekter Anmeldung beim Zoll müssen lediglich die entstandenen 
Steuern entrichtet werden. Erwischen wir jedoch Reisende mit 
anmeldepflichtigen Waren im grünen Kanal für anmeldefreie Waren, dann
muss neben der Steuer zusätzlich ein Zuschlag in gleicher Höhe 
entrichtet werden. Ab 250 Euro Steuerschuld wird sogar ein förmliches
Steuerstrafverfahren eingeleitet."
Im Fall der Goldarmbanduhr wurde ein solches Steuerstrafverfahren 
noch vor Ort eingeleitet, da sich die Steuerschuld auf fast 1.500 
Euro belaufen hatte. Die Steuer hatte der Reisende noch vor Ort 
entrichtet und konnte so mit seiner Uhr seine Reise fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 5154 - 1026
E-Mail: presse.hza-bremen@zoll.bund.de
www.zoll.de

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