HZA-HB: Zoll prüft im Clanmilieu
Gemeinsame Maßnahmen mit der Polizei und weiteren Behörden in Delmenhorst und dem Landkreis Cuxhaven
Bremen (ots)
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und weitere Einheiten des Hauptzollamts Bremen haben am Freitag, 6. Dezember 2024 im Zusammenhang mit bundesweiten Maßnahmen behördenübergreifend mit der Polizei, der Gewerbeaufsicht, der Steuerfahndung und weiteren Behörden im Landkreis Cuxhaven und der Stadt Delmenhorst diverse Betriebe überprüft. Bei den Prüfungen wurde ein besonderes Augenmerk auf Branchen mit besonderer Risikogeneigtheit zur Clankriminalität gelegt, wie insbesondere Cafés, Bars, Shishabars, Wettbüros, Spielstätten, Barbershops und dem KFZ-Handel.
Die Prüfungen des Zolls zur Bekämpfung der Schwarzarbeit erfolgen ganzheitlich. Neben der Prüfung des Mindestlohnes und der Sozialversicherungsbeiträge wird geprüft, ob Arbeitnehmende trotz Arbeitsaufnahme rechtswidrig zusätzlich Förderungen von der Agentur für Arbeit beziehen. Bei Nicht-EU-Ausländern prüft der Zoll zudem, ob der jeweilige Aufenthaltsstatus eine Arbeitsaufnahme in Deutschland gestattet.
Im Landkreis Cuxhaven wurden bei der Prüfung von vier Gewerbebetrieben durch 25 Kontrollkräfte in einer Shishabar über 4 kg unversteuerter Wasserpfeifentabak sichergestellt. Der Inhaber hatte bei Eintreffen der Kontrollkräfte noch versucht, die unversteuerten Tabakwaren beiseite zu schaffen, wurde aber vom Zoll daran gehindert. Zudem wurde im Keller der Bar ein illegales Glücksspielgerät durch die Polizei sichergestellt. Das Gewerbeaufsichtsamt stellte Mängel bei der Lüftungsanlage des Betriebes fest. Bei den Feststellungen im Landkreis Cuxhaven müssen in einem Fall weitere Überprüfungen aufgrund von Hinweisen für das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und in einem weiteren Fall hinsichtlich des Missbrauchs von Leistungen, die durch die Agentur für Arbeit gewährt werden, stattfinden.
In Delmenhorst wurden durch insgesamt 73 Kontrollkräfte in 10 Gewerbebetrieben Prüfungen durchgeführt. In einem versteckten und verschlossenen Hinterzimmer eines Betriebes beschlagnahmte die Polizei drei nicht zugelassene Wett- bzw. Geldspielautomaten. Ein Verfahren wegen des Verdachts des illegalen Glückspiels wurde eingeleitet. Zollseitig erfolgen in zwei Fällen weitere Prüfungen hinsichtlich der Zahlung des Mindestlohnes. Weiterhin werden in einem Fall Überprüfungen hinsichtlich des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und in einem weiteren Fall hinsichtlich des Leistungsmissbrauchs stattfinden.
"Neben der Feststellung von Verstößen ging es bei diesem Einsatz insbesondere darum, delikts- und behördenübergreifend Erkenntnisse über Clanaktivitäten und unrechtmäßige Strukturen zu gewinnen, erläutert Volker von Maurich, Pressesprecher des Hauptzollamts Bremen und stellt klar: "Die Prüfung setzt ein deutliches Zeichen, dass Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Gesellschaft nicht toleriert werden. Vielmehr gilt es, das Unrechtsbewusstsein zu steigern, redliche Unternehmen zu schützen sowie einen fairen Wettbewerb sicherzustellen."
Die weiteren Überprüfungen des Zolls dauern an und werden einige Wochen in Anspruch nehmen.
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