HZA-HB: Zoll prüft im Frisör- und Kosmetikgewerbe
23 Strafverfahren eingeleitet
Bremen (ots)
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Bremen (FKS) führte am Mittwoch, 9. April 2025 in Bremen und Delmenhorst zusammen mit den Finanzämtern, im Landkreis Stade zusammen mit der Polizei und dem Gewerbeaufsichtsamt und in Bremerhaven mit insgesamt 87 Beschäftigten Prüfungen in der Frisör- und Kosmetikbranche durch. Dabei wurden in 11 Betrieben 73 Arbeitnehmende kontrolliert.
23 Strafverfahren wurden aufgrund der Prüfungsfeststellungen noch vor Ort eingeleitet, davon vier in Bremen, achtzehn in Bremerhaven und ein Strafverfahren im Landkreis Stade. Gründe für die Strafverfahren waren das Antreffen von Nicht-EU-Ausländern, die entgegen ihrer Aufenthaltsbestimmungen eine Tätigkeit aufgenommen hatten und sich somit illegal in der Europäischen Union aufhielten sowie fehlende oder zu geringe Beiträge zur Sozialversicherung.
In Delmenhorst führten die Prüfungen vor Ort zu keinen Beanstandungen.
Nach den bisherigen Auswertungen ergaben sich 16 weitere Verdachtsfälle, unter anderem wegen möglicher Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, unberechtigten Bezug von Arbeitslosenunterstützungsleistungen und nicht oder nicht ausreichend geleisteter Sozialabgaben. Im Zuge der Prüfungen wurden weiterhin 21 Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Arbeitgebende und Arbeitnehmende eingeleitet.
"Aufgrund des hohen Kosten- und Lohndrucks gehört die Frisör- und Kosmetikbranche zu den besonders für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung anfälligen Branchen", erläutert Volker von Maurich, Pressesprecher des Hauptzollamts Bremen. "Mit unseren Prüfungen insbesondere in den besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffenen Branchen schützt der Zoll den Sozialstaat und die Betriebe, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Schwarzarbeit ist Wirtschaftskriminalität auf Kosten der Allgemeinheit", fährt von Maurich fort.
An die Prüfungen schließen sich umfangreiche und zeitintensive Nachermittlungen an, die noch andauern.
Zusatzinformation:
Die FKS führt regelmäßig Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
Der Prüfbezirk der FKS des Hauptzollamts Bremen umfasst neben dem Land Bremen die Landkreise Cuxhaven, Stade, Osterholz und einen Teil des Landkreises Rotenburg/ Wümme sowie die Stadt Delmenhorst.
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