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Hauptzollamt Bremen

HZA-HB: Zoll prüft im Frisör- und Kosmetikgewerbe
23 Strafverfahren eingeleitet

HZA-HB: Zoll prüft im Frisör- und Kosmetikgewerbe / 23 Strafverfahren eingeleitet
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Bremen (ots)

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Bremen (FKS) 
führte am Mittwoch, 9. April 2025 in Bremen und Delmenhorst zusammen 
mit den Finanzämtern, im Landkreis Stade zusammen mit der Polizei und
dem Gewerbeaufsichtsamt und in Bremerhaven mit insgesamt 87 
Beschäftigten Prüfungen in der Frisör- und Kosmetikbranche durch. 
Dabei wurden in 11 Betrieben 73 Arbeitnehmende kontrolliert.
23 Strafverfahren wurden aufgrund der Prüfungsfeststellungen noch vor
Ort eingeleitet, davon vier in Bremen, achtzehn in Bremerhaven und 
ein Strafverfahren im Landkreis Stade. Gründe für die Strafverfahren 
waren das Antreffen von Nicht-EU-Ausländern, die entgegen ihrer 
Aufenthaltsbestimmungen eine Tätigkeit aufgenommen hatten und sich 
somit illegal in der Europäischen Union aufhielten sowie fehlende 
oder zu geringe Beiträge zur Sozialversicherung.
In Delmenhorst führten die Prüfungen vor Ort zu keinen 
Beanstandungen.
Nach den bisherigen Auswertungen ergaben sich 16 weitere 
Verdachtsfälle, unter anderem wegen möglicher Verstöße gegen das 
Mindestlohngesetz, unberechtigten Bezug von 
Arbeitslosenunterstützungsleistungen und nicht oder nicht ausreichend
geleisteter Sozialabgaben. Im Zuge der Prüfungen wurden weiterhin 21 
Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Arbeitgebende und Arbeitnehmende 
eingeleitet.
"Aufgrund des hohen Kosten- und Lohndrucks gehört die Frisör- und 
Kosmetikbranche zu den besonders für Schwarzarbeit und illegale 
Beschäftigung anfälligen Branchen", erläutert Volker von Maurich, 
Pressesprecher des Hauptzollamts Bremen. "Mit unseren Prüfungen 
insbesondere in den besonders von Schwarzarbeit und illegaler 
Beschäftigung betroffenen Branchen schützt der Zoll den Sozialstaat 
und die Betriebe, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. 
Schwarzarbeit ist Wirtschaftskriminalität auf Kosten der 
Allgemeinheit", fährt von Maurich fort.
An die Prüfungen schließen sich umfangreiche und zeitintensive 
Nachermittlungen an, die noch andauern.
Zusatzinformation:
Die FKS führt regelmäßig Sonderprüfungen auf Basis des 
risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten 
Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der 
gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler 
Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von 
Verstößen bei.
Der Prüfbezirk der FKS des Hauptzollamts Bremen umfasst neben dem 
Land Bremen die Landkreise Cuxhaven, Stade, Osterholz und einen Teil 
des Landkreises Rotenburg/ Wümme sowie die Stadt Delmenhorst.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 5154 - 1026
E-Mail: presse.hza-bremen@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Bremen, übermittelt durch news aktuell

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