HZA-AC: Hauptzollamt Aachen - Überzeugende Jahresbilanz 2021 Zoll auch in Pandemiezeiten erfolgreich im Einsatz für Wirtschaft und Bürger
Aachen (ots)
- 438 Millionen Euro Steuereinnahmen - 311 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgedeckt - 6.463 eingeleitete Strafverfahren
Die Leiterin des Hauptzollamts Aachen, Dr. Bernadette Bader, blickt gemeinsam mit ihren über 500 Beschäftigten auf ein äußerst ertragreiches Jahr zurück. Die Einnahmen an Zöllen und Steuern erreichten im vergangenen Jahr ein Rekordniveau von 438 Millionen Euro - im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von fast 100 Millionen Euro. "Auch das Jahr 2021 war geprägt von den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Ich bin sehr dankbar, dass meine Mitarbeiter*innen trotz erschwerter Rahmenbedingungen ihre Aufgaben mit viel Einsatzfreude und Flexibilität tatkräftig wahrgenommen haben", sagt Dr. Bernadette Bader, Leiterin des Hauptzollamts Aachen.
Das Hauptzollamt Aachen verbuchte im Jahr 2021 über 438 Millionen Euro an Steuereinnahmen. Im Detail setzten sich die Einnahmen aus 34,3 Millionen Zoll-Euro, 258 Millionen Einfuhrumsatzsteuer und einem Gesamtaufkommen an Verbrauchsteuern in Höhe von 146 Millionen zusammen. Besonders ertragreich waren die Stromsteuer und die Energiesteuer mit über 139 Millionen Euro. Während der Zoll-Euro größtenteils dem EU-Haushalt zugeleitet wird, fließen die anderen Steuern in den Bundeshaushalt.
In 2021 hat der Zoll bundesweit über 141 Milliarden Euro an Abgaben eingenommen und sichert damit die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates. Die Einnahmen ermöglichen wichtige Zukunftsinvestitionen in Familie, Bildung, Infrastruktur und Forschung.
Warenabfertigung
Die drei Zollämter in Aachen, Düren und Heinsberg fertigten im Jahr 2021 im 451.469 (Vorjahr: 261.560) Import- und Exortsendungen von Firmen und Privatpersonen zollrechtlich ab. Außerdem unterstützen die Beschäftigten der Zollämter das Zollamt Bochum, da die Auswirkungen des Brexits bei dieser Zollstelle zu einem besonders gesteigerten Abfertigungsvolumen geführt haben. Die hohe Digitalisierung des Zolls ermöglicht diese Flexibilität und garantiert eine zügige und effiziente Abfertigung des gewerblichen Warenverkehrs, sodass Warensendungen zügig beim Empfänger eingehen und Lieferketten reibungslos bedient werden können. Aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen im Postverkehr (E-Commerce) zum 1. Juli 2021 - Wegfall der Befreiungsgrenze für die Einfuhrumsatzsteuer von 22 Euro - sind die Abfertigungszahlen im Postverkehr um circa 30 Prozent zurückgegangen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass ab dem genannten Datum viele Postpakete nicht mehr durch das zuständige Zollamt, in dessen Bezirk der Empfänger wohnt, sondern bereits in den Internationalen Postzentren im Bundesgebiet (IPZ) zollamtlich abgefertigt werden. Die Zollämter in Aachen, Düren und Heinsberg prüften den Inhalt von insgesamt 5.641 Postpaketen auf Einfuhrfähigkeit. 344 Paketsendungen konnten den Empfängern nicht ausgehändigt werden, da Verbote und Beschränkungen entgegenstanden. Spitzenreiter bei den beschlagnahmten Postsendungen waren Produktfälschungen - überwiegend Kleidung und Arzneimittel. Die Einfuhr von Arzneimitteln - auch von Nahrungsergänzungsmitteln, die unter das deutsche Arzneimittelgesetz fallen - ist grundsätzlich auf dem Postweg verboten. Der Abgabenrechner für den Postverkehr (www.zoll.de) und die App "Zoll und Post" helfen, die voraussichtliche Höhe der Einfuhrabgaben zu berechnen und bieten wichtige Informationen rund um die Einfuhr im internationalen Postverkehr.
Ursächlich für den hohen Anstieg der Abfertigungszahlen im Bezirk des Hauptzollamts Aachen und die in diesem Zusammenhang generierten Steuereinnahmen ist vor allem der EU-Austritt des Vereinigten Königreichs. Durch den Verlust des Gemeinschaftscharakters von Warensendungen aus dem Vereinigten Königreich haben alle Import- und Exportsendungen seit dem 01. Januar 2021 den Status "Drittlandswaren" und sind ausnahmslos einer zollamtlichen Behandlung zuzuführen.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
Tätigkeitsschwerpunkte der Bediensteten der FKS sind die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung sowie die Kontrolle des Mindestlohns. Die Prüfungen finden in allen Wirtschaftsbranchen statt, hauptsächlich aber dort, wo Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung erfahrungsgemäß besonders häufig vorkommen. Auch die Bekämpfung von organisierten Formen der Schwarzarbeit ist eine wesentliche Aufgabe der FKS, da der gesamtwirtschaftliche Schaden besonders hoch ist. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt - denn sie entkernt unser System durch Sozialversicherungsbetrug, Steuerhinterziehung und Gefährdung bzw. Vernichtung von Arbeitsplätzen. In 2021 prüften die Beschäftigten FKS Aachen im Bezirk des Hauptzollamts Aachen 624 Arbeitgeber und 4.240 Personen. Sie leiteten 2.813 Strafverfahren und 599 Bußgeldverfahren ein. Im Ergebnis sprachen die Gerichte Freiheitsstrafen von 54 Jahren aus und verhängten Geldstrafen in Höhe von einer Dreiviertelmillion Euro. Die Schadenssumme aus straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen betrug mehr als 17 Millionen Euro. Diese errechnet sich aus nicht oder zu wenig gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, nicht oder zu wenig gezahlten Beiträgen zur Sozialkasse Bau, zu Unrecht erhaltene Leistungen von der Agentur für Arbeit oder den Jobcentern, nicht oder zu wenig gezahlten Beiträge an Berufsgenossenschaften, bei Mindestlohnunterschreitungen aus der Differenz von Mindestlohn und tatsächlich gezahltem Lohn.
Schmuggelbilanz der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV)
Die KEV Aachen ist zuständig für die Bekämpfung des Schmuggels im grenznahen Raum zu den Niederlanden und Belgien. Die Zöllner*innen kontrollieren den Personen- und Warenverkehr im Bezirk des Hauptzollamts Aachen, auch entlang der 211 Kilometer langen deutsch-niederländischen und deutsch-belgischen Grenze. Sie stellen sicher, dass die Zollvorschriften eingehalten und Verbote und Beschränkungen beachtet werden. Im vergangenen Jahr überprüften sie verdachtsunabhängig 1.952 Personen und 1.542 Objekte - darunter 790 PKWs und 688 Lkws und Kleintransporter. Sie leiteten 397 Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und Arzneimittelgesetz sowie Waffengesetz ein und nahmen 32 Personen fest. In 311 Fällen beschlagnahm-ten sie über 170 kg Betäubungsmittel, darunter 151 kg Ecstasy und 16,5 kg Marihuana. Sie verhinderten die Einfuhr von knapp 46.000 Stück verbotenen Dopingmitteln. Außerdem zogen sie 15 Waffen sowie Teile davon aus dem Verkehr.
Bei einer verdachtslosen Ausfuhrkontrolle entdeckten die Beamten*innen im vergangenen Jahr in einem LKW 1.080 Liter Grundstoffe für Betäubungsmittel, die von Polen über Deutschland in die Niederlande verbracht werden sollten. Der Wert der sicherge-stellten Chemikalien betrug 300.000 Euro. Zudem beschlagnahmten die Beschäftigten der KEV im Rahmen der Steueraufsicht in Shisha-Bars 137 kg unversteuerten Wasserpfeifentabak.
Ahndung
Neben der Ahndung von Verstößen aus dem Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bearbeiten die Beschäftigten der Strafsachen- und Bußgeldstelle Verstöße gegen Zoll- und Verbrauchsteuervorschriften sowie gegen Einfuhrverbote (z.B. Marken- und Produktpiraterie, Waffen oder Artenschutz). In dieser Eigenschaft wirkt das Hauptzollamt Aachen im eigenen Bezirk sowie als Zentralstelle für den Bezirk des Hauptzollamts Köln. Die Beschäftigten der Strafsachen- und Bußgeldstelle bearbeiteten in 2021 mehr als 4.275 Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. In Strafverfahren sprachen die Gerichte Freiheitsstrafen von insgesamt 5 Jahren und 3 Monaten aus. Geldstrafen und Bußgelder betrugen knapp 130.000 Euro.
Vollstreckung und Verwertung
Die Vollstreckungsstellen des Zolls verfolgen ausstehende Steuern, Beitragsforderungen und zu Unrecht ausgezahlte öffentlich-rechtliche Geldleistungen. Neben eigenen Steuer- und Abgabenforderungen (z.B. Zölle, Kraftfahrzeugsteuer) vollstrecken sie Geldforderungen öffentlich-rechtlicher Institutionen. Für diese sogenannten Fremd-gläubiger - z.B. Agentur für Arbeit, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften - wird der Zoll tätig, wenn Rückforderungen oder Nachforderungen dieser Institutionen nicht beglichen werden.
Die Vollstreckungsstelle des Hauptzollamts Aachen ist für den eigenen Bezirk und den Ballungsraum Köln/Bonn zuständig und hat in 2021 über 78 Millionen Euro an Forderungen beitreiben. Zu den Aufgaben der Beschäftigten dieses Aufgabenbereichs zählt auch die Vernichtung sichergestellter Waren. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Vernichtung der Waren, wie z.B. Markenfälschungen, unversteuerte Zigaretten, Alkohol und Drogen weiter zu. Die Beschäftigten der Vollstreckungsstelle führten im abgelaufenen Kalenderjahr 4.181 Aufträge zur Vernichtung durch. Darunter 4,7 Millionen Zigaretten, 1.700 kg Tabak und 2.500 kg Wasserpfeifentabak. Insgesamt wurden 38,2 Tonnen sichergestellte Tabakwaren und Markenfälschungen vernichtet.
Ausbildungs- und Studienangebote beim Zoll
Bundesweit sind 44.000 Zöllner*innen in verschiedenen Arbeitsbereichen des Zolls tätig. Das umfangreiche Aufgabenportfolio mit Innen- und Außendiensttätigkeiten bietet viele Einsatzmöglichkeiten, sodass die Beschäftigten nach ihren Stärken und Neigungen eingesetzt und gefördert werden können. Für den Ausbildungs- und Studienbeginn 1. August 2023 läuft bereits das Bewerbungsverfahren. Die Bewerbungsfrist endet am 15. September 2022.
Kontakt in Ausbildungsfragen beim Hauptzollamt Aachen:
Frau Reiche (Tel.: 0241 / 9091-4020) E-Mail: einstellung.hza-aachen@zoll.bund.de
oder im Netz unter:
www.facebook.com/zoll.karriere www.instagram.com/zoll.karriere
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Aachen
Pressesprecherin
Elke Willsch
Telefon: 0241/9091-4770
E-Mail: presse.hza-aachen@zoll.bund.de
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