HZA-A: Der Zoll kontrolliert die Gebäudereinigungsbranche Hauptzollamt Augsburg beteiligt sich an bundesweiter Schwerpunktprüfung
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Augsburg/Schwaben/Ingolstadt (ots)
Augsburg/Schwaben
67 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Augsburg waren am 9. Juni 2021 im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung erfolgreich im Einsatz. Sie überprüften 47 Arbeitgeber der Gebäudereinigungsbranche und die dort 250 tätigen Ar-beitnehmer*innen, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und die recht-mäßige Zahlung des gesetzlich festgelegten Mindestlohns sicherzustellen, sowie den un-rechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Be-schäftigung von Ausländern aufzudecken.
Durch die unangekündigten Prüfungen der FKS, die an vier Standorten im Bezirk des Haupt-zollamts Augsburg ihren Sitz hat, haben sich 95 Sachverhalte ergeben, die eine weitere Über-prüfung erforderlich machen. Im Bereich Es wurde ein Bußgeldverfahren wegen Nichtbezah-lung des Mindestlohnes eingeleitet und insgesamt fünf Verwarnungen ausgesprochen.
Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten der FKS dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbe-werbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben hal-ten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt. Die Gebäudereinigungsbranche ist geprägt von geringfügiger Beschäftigung und zählt zu ei-ner der beschäftigungsstärksten Branchen, so dass der Zoll bei seiner Aufgabenwahrneh-mung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz einen besonderen Fokus darauf legt. Zu den Tätigkeiten in diesem Bereich gehören beispielsweise die Innenreinigung von Gebäu-den aller Art wie Büros, Geschäfte, Wohnhäuser, Krankenhäuser oder auch Schulen. Seit dem 1. April 2021 gilt die Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung (Achte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung - 8. Gebäude-ArbbV) und damit ein bundeseinheitlicher Mindestlohn, auch für alle nicht an den Tarifvertrag Mindestlohn gebundenen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen, einschließlich derer, die von einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland nach Deutschland entsandt werden. Die Mindest-löhne pro Stunde betragen derzeit für die Lohngruppe 1 (z.B. Innen- und Unterhaltsreini-gungsarbeiten) 11,11 Euro und für die Lohngruppe 6 (z.B. Glas- und Fassadenreinigungsar-beiten) 14,45 Euro. Neben Mindestlohnverstößen kommt es in der Branche der Gebäudereinigung erfahrungs-gemäß auch häufig zu Strafverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Ar-beitsentgelt nach § 266a StGB, da beispielsweise Wegezeiten von einem Objekt zum nächs-ten oder Umkleide- und Rüstzeiten (Aus- und Anziehen von Hygienekleidung, Auf- und Ab-rüsten von Putzwagen) nicht als Arbeitszeit angerechnet werden.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in be-stimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesell-schaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
HINWEIS: Der Bezirk des Hauptzollamts Augsburg umfasst den gesamten Regierungsbezirk Schwaben und Teile von Oberbayern, wie den Raum Ingolstadt.
Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie unter www.zoll.de Der Zoll bildet aus: www.zoll-karriere.de
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Augsburg
Ute Greulich-Stadlmayer
Telefon: 0821/5012-161
Mobil 0162/29 30 371
E-Mail: Ute.Greulich-Stadlmayer@zoll.bund.de
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