HZA-D: Bundesweite Prüfung zur Bekämpfung der Clankriminalität
Düsseldorf (ots)
Der Zoll ging am 24. November 2023 im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Prüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Clankriminalität vor.
Das Hauptzollamt Düsseldorf beteiligte sich mit 21 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie 3 Beschäftigten der Kontrolleinheit Verkehrswege an der Prüfung und wurde zudem noch von insgesamt 44 Personen von Zusammenarbeitsbehörden unterstützt, darunter die Landespolizei, die Bundespolizei, die Ordnungs- und Ausländerämter und die Steuerfahndung.
Im Rahmen der Prüfung ergaben sich folgende Feststellungen:
In der Zuständigkeit des Zolls:
- Zwei eingeleitete Steuerstrafverfahren und Sicherstellung von insgesamt 1.315 E-Zigaretten, 7 kg Wasserpfeifentabak, 1.400 Zigaretten und 21 Zigarren, alles unversteuert - Dreizehn Mal Verdacht auf Mindestlohnverstöße nach dem Mindestlohngesetz - Drei Mal Verdacht auf eine Straftat wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gem. §266a StGB - Zwei Mal Verdacht auf eine Straftat wegen Leistungsmissbrauchs gem. §263 StGB - Vier Mal Verdacht auf Meldeverstöße gem. §111 SGB IV - Drei Verstöße gegen die Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten gem. §2a SchwarzArbG
In der Zuständigkeit der Landespolizei:
- Vier Mal Verdacht auf Illegales Glücksspiel - Vier Mal Verdacht auf Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz
In der Zuständigkeit der Bundespolizei:
- Eine Illegale Person festgestellt
In der Zuständigkeit des Ordnungsamtes:
- Drei Mal Verdacht auf Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen nach §11 Tabakerzeugnisgesetz
Bei den Prüfungen wurde ein besonderes Augenmerk auf Branchen mit besonderer Risikogeneigtheit zur Clankriminalität gelegt, wie insbesondere Cafés, Bars, Shishabars, Wettbüros, Spielstätten, Barbershops und dem KFZ-Handel.
Die Zöllnerinnen und Zöllner prüften dabei, ob Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer und Ausländerinnen die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestlöhne eingehalten werden oder ggf. sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen. Darüber hinaus stand die Aufdeckung von steuerrechtlichen Verstößen im Fokus der Maßnahmen.
Neben der Feststellung von Verstößen ging es bei diesem Einsatz insbesondere darum, delikts- und behördenübergreifend Erkenntnisse über Clanaktivitäten und unrechtmäßige Strukturen zu gewinnen. Die Prüfung setzt ein deutliches Zeichen, dass Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Gesellschaft nicht toleriert werden. Vielmehr gilt es, das Unrechtsbewusstsein zu steigern, redliche Unternehmen zu schützen sowie einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.
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Hauptzollamt Düsseldorf
Fabian Pflanz
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