Hauptzollamt Frankfurt am Main
HZA-F: Zoll am Frankfurter Flughafen beschlagnahmt 42 Kilogramm Wasserpfeifentabak und 2.800 Zigaretten im Gepäck von zwei Reisenden
Frankfurt am Main (ots)
Am 17. Mai kontrollierte der Zoll am Frankfurter Flughafen das Gepäck von Reisen-den aus Bahrain. Unter anderem befragten die Beamten auch ein Pärchen, welches den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren passierte und somit signalisierte, dass es keine anmeldepflichtigen Waren dabei habe. Auch die Frage der Beamten nach solchen wurde durch die beiden Reisenden verneint. Sie gaben an, lediglich eine Stange Zigaretten pro Person dabei zu haben, wobei es sich um die zugelassene steuerliche Freimenge handelt. Diese führten sie in einer Plastiktüte des Duty Free Shops mit sich. Bei der anschließenden Überprüfung des Gepäcks staunten die Zöllner allerdings nicht schlecht. Darin kamen nämlich insgesamt 42 Kilogramm Was-serpfeifentabak und 2.800 Zigaretten zum Vorschein.
"Die steuerliche Reisefreimenge beträgt bei der Einreise aus Ländern außerhalb der EU 200 Stück Zigaretten oder 250 Gramm Wasserpfeifentabak. Diese wurde sowohl bei den Zigaretten, als auch bei dem Tabak weit überschritten, so dass man hier eher von einer Gewerblichkeit ausgehen kann", so Isabell Gillmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.
Gegen die beiden mutmaßlichen Schmuggler wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, und die Tabakwaren als Beweismittel sichergestellt. Der verhinderte Steuer-schaden beträgt ca. 2.800,- Euro.
Zusatzinformation:
Die Nichteinhaltung von Zollvorschriften kann verschiedene Folgen nach sich ziehen. Besonders im Reiseverkehr müssen häufig Zolldelikte wie z.B. Nicht- oder Falschanmeldung durch Reisende in Steuerstraf- und Bußgeldverfahren geahndet werden. Im Jahr 2020 wurden beim Hauptzollamt Frankfurt am Main 750 Steuerstrafverfahren gegen Reisende eingeleitet, ein Steuerschaden von rund 1,2 Millionen Euro verhindert.. 6.612 Zuwiderhandlungen konnten mit der Festsetzung eines Zuschlages geahndet werden.
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