Hauptzollamt Frankfurt am Main
HZA-F: Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls - Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Frankfurt am Main kontrolliert Hotels und Pensionen
Frankfurt am Main (ots)
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führte am 03. August 2022 eine bundesweite Schwerpunktprüfung in Hotels, Pensionen und Gasthöfen mit Übernachtungsmöglichkeiten durch.
Schwerpunkt der verdachtsunabhängigen Kontrollen war das Aufdecken von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Kontrolle, ob der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn, welcher zum 01. Juli zuletzt auf 10,45 Euro angehoben wurde, gezahlt wird.
50 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Frankfurt am Main kontrollierten gestern in Zusammenarbeit mit sechs Bediensteten des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main 32 Betrie-be im Stadtgebiet Frankfurt und am Flughafen. Dabei wurden insgesamt 132 Arbeitnehme-rinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. In neun Betrieben wurden vor Ort bereits Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat oder Ord-nungswidrigkeit eingeleitet. Dabei kam es auch zu vier vorläufigen Festnahmen wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts von Arbeitnehmerinnen. In zwei Fällen besteht zudem der Verdacht der Urkundenfälschung wegen der Vorlage von gefälschten, ausländischen Aus-weisdokumenten. Weiterhin wurden sechs Verstöße gegen die Ausweismitführungspflicht und zwei wegen der Nichtführung von Stundenaufzeichnungen festgestellt. In vielen Fällen sind im Nachgang noch weitere Überprüfungen nötig.
Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main: "Unsere Finanzkon-trolle Schwarzarbeit kontrolliert regelmäßig im Übernachtungsgewerbe, da dieses, wie zum Beispiel auch das Bau- oder Reinigungsgewerbe - zu den beschäftigungsstärksten Branchen zählt. Wir stellen hier häufig fest, dass Arbeitgeber ihren Pflichten nicht nachkommen. Oft werden die vorgeschriebenen Mindestlöhne nicht gezahlt oder die Arbeitnehmerinnen und Ar-beitnehmer nicht zur Sozialversicherung angemeldet."
Zusatzinformation:
Neben der Aufdeckung von eventuellen Verstößen dienen die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch der Sensibilisierung der Arbeitgeber hinsichtlich der Mindestlohnerhö-hung. Für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 betrug der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro pro Stunde, seit dem 1. Juli 2022 gilt die Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde. Zum 1. Oktober 2022 erhöht sich dieser erneut auf den durch den Bundestag beschlossenen Min-destlohn von 12,00 Euro pro Stunde.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhal-ten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
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