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Hauptzollamt Frankfurt am Main

HZA-F: Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Frankfurter Zolls kontrolliert Barbershops und Nagelstudios im Frankfurter Stadtgebiet

HZA-F: Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Frankfurter Zolls kontrolliert Barbershops und Nagelstudios im Frankfurter Stadtgebiet
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Frankfurt am Main (ots)

Sieben Betriebe sowie die dort tätigen 20 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden am 08. April 2025 von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Frankfurt am Main überprüft. Insgesamt 23 Kräfte des Zolls, des Finanzamtes Frankfurt sowie der Landespolizei waren im Einsatz. Im Fokus standen dabei insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz. Im Friseurhandwerk gilt, seit dem 1. Januar 2025, der gesetzliche allgemeine Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro je Stunde.

Nach ersten Erkenntnissen ergaben sich bei der Kontrollaktion des Hauptzollamtes Frankfurt am Main Anhaltspunkte dafür, dass in zwei Fällen möglicherweise Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten und in einem Fall ggf. der Mindestlohn unterschritten wurden. In einem weiteren Fall betreffend einem Drittausländer, der sich zwar in der Bundesrepublik aufhalten darf, muss noch geklärt werden, ob dieser auch hier arbeiten darf.

Außerdem informierten die Zöllnerinnen und Zöllner die Stadt Frankfurt wegen fehlender Eintragung in der Handwerksrolle in zwei Fällen.

Das Finanzamt leitete wegen mangelnder Kassenführung drei Bußgeldverfahren ein und er-hob in drei Fällen Verwarngelder.

Den vor Ort Prüfungen der FKS schließen sich nun insbesondere Geschäftsunterlagenprüfungen an. Gerade bei Anhaltspunkten von Mindestlohn-Verstößen sind die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst der Einstieg in tiefergehende Prüfungen von Geschäftsunterlagen, insbesondere die Lohn- und Finanzbuchhaltung.

Zusatzinformation:

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn auf Grundlage des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Während dieser mit Inkrafttreten des MiLoG im Jahr 2015 ursprünglich bei 8,50 Euro brutto pro Stunde lag, wurde er über die Jahre sukzessiv erhöht und beträgt seit dem 1. Januar 2025 nunmehr 12,82 Euro brutto pro Stunde.

Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn nach dem MiLoG gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne.

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber nach dem audit "berufund-familie". Wir bieten Ausbildungsplätze an. Näheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Isabell Gillmann
Telefon: 069 / 690-74189
E-Mail: presse.hza-ffm@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell

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