HZA-GI: Schwarzarbeitskontrollen in der Gastronomie
Gießen (ots)
Bei Schwerpunktkontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls haben mehr als 73 Zöllner und Zöllnerinnen des Hauptzollamtes Gießen gezielt Gaststätten in Nord-, Ost- und Mittelhessen überprüft.
Die Prüfungen waren Teil von bundesweiten Schwerpunktprüfungen des Zolls vor dem Pfingstwochenende. Im Fokus der (verdachtsunabhängigen) Prüfmaßnahmen stehen/standen dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern. Die Prüfungen erfolgen sowohl durch Personenbefragungen, als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung). "Wir legen bei unseren Kontrollen auch weiterhin einen Schwerpunkt auf das Gaststättengewerbe, da es zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland zählt und dort in der Vergangenheit regelmäßig Gesetzesverstöße festgestellt wurden,", sagt Michael Bender der Pressesprecher des Hauptzollamtes Gießen.
Das Gaststättengewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der allgemeine Mindestlohn 9,82 Euro je Zeitstunde.
Die Finanzkontrolleure überprüften die Beschäftigungsverhältnisse von 206 Personen in 42 Gaststätten, Restaurants und Imbissen anhand von Befragungen und Einsicht in die Geschäftsunterlagen. Insgesamt wurden 32 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Davon sieben Mal wegen Verdachts auf illegalen Aufenthalt, vier wegen Nichtzahlung des Mindestlohnes und sieben Mal wegen Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung.
"Die Ergebnisse zeigen, dass auch weiterhin Kontrollen in der Branche notwendig sind", so Bender.
In Bebra (Kreis Hersfeld-Rotenburg) arbeitete ein Mazedonier als vermeintlicher Praktikant hinter der Theke. Einen Aufenthaltstitel konnte er nicht vorweisen. In Friedberg (Wetteraukreis) versuchte sich ein Inder durch Fluchtversuch der Kontrolle zu entziehen. Er hatte lediglich ei-ne Aufenthaltsgenehmigung für Portugal. Auch in der Rhön trafen die Zöllner*innen auf einen mazedonischen Hilfskoch ohne Aufenthaltstitel. In Kassel mussten die Schwarzarbeitsfahnder in vier Fällen illegalen Aufenthalt feststellen. In einer Pizzeria waren es gleich drei Beschäftigte mit irakischer, iranischer und afghanischer Staatsangehörigkeit ohne die erforderlichen Papiere. Darüber hinaus gab es in der Gaststätte weitere Unstimmigkeiten bei dem weiteren Personal. So fehlte es and der vorgeschriebenen Aufzeichnungen und der Mindestlohn wurde offensichtlich nicht gezahlt. Es besteht auch der Verdacht, dass auch die Sozialabgaben nicht ordnungsgemäß abgeführt werden. Der Zoll wurde hier durch Steuerfahnder des Finanzamtes Kassel unterstützt. Auch die stellten Ungereimtheiten bei der Verbuchung der Einnahmen fest. Ein Teil wurde über eine "Nebenkasse" abgewickelt. Schließlich wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, die letztendlich eine Durchsuchung des Betriebes anordnete. Die zog sich dann bis tief in die Nacht hinein. Ebenfalls in einer Kasseler Pizzeria arbeitet ein Türke ohne Aufenthaltsgenehmigung. Gegen die Arbeitgeber wurde in allen Fällen Ermittlungen aufgenommen. Die Ausländer erwartet die Ausweisung durch die Ausländerbehörden.
Zahlreiche Fälle bedürfen weiterer Überprüfungen. Vor allem werden bei fast 100 Fällen die Angaben zum Mindestlohn eingehend überprüft.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.
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